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Move to Improve: Rahmenbedingungen

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Move to Improve!

Das International Office versteht sich als zentrale Anlaufstelle für Studierende, Lehrende sowie Mitglieder des wissenschaftlichen und administrativen Universitätspersonals der MedUni Wien, die im Rahmen eines Mobilitätsprogramms einen Auslandsaufenthalt planen.


Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt

Neben den Ländern, die Teil des ERASMUS+ Programms sind (27 EU-Mitgliedstaaten und 6 mit dem Programm assoziierte Drittländer wie Island, Norwegen, Lichtenstein, Türkei, Nordmazedonien und Serbien) oder der Schweiz im Rahmen des Swiss European Mobility Programms, gibt es auch interinstitutionelle KOOPERATIONEN mit anderen außereuropnäischen Universitäten, an denen ein Auslandsaufenthalt ermöglicht wird, sowie die Option, als Free Mover mobil zu sein.

Die Vertragsplätze an den Parternuniversitäten im Rahmen von ERASMUS, SEMP und interinstitutionellen KOOPERATIONEN werden vom International Office ausgeschrieben und auf der Basis der hier weiter unten veröffentlichten Kriterien zuerkannt.

Eine direkte Bewerbung als FREE MOVER an den ERASMUS-, SEMP- und KOOPERATIONS-Partnernuniversitäten ist nicht vorgesehen. FREE MOVER bewerben sich direkt an den entsprechenden Universitäts- oder Lehrkrankenhäusern und die Aufnahme obliegt der aufnehmenden Einrichtung selbst.



Mobilitätsmanagement-Programm Mobility-Online!

Alle geplanten Auslandsaufenthalte sind vom Bewerber in Mobility-Online anzumelden:
 

Wenn ein Auslandsvorhaben in Mobility-Online angelegt wird, ist zum Studienjahr folgendes zu beachten:

  • Aufenthalte, die spätestens am 30.09. enden, sind für das noch laufende Studienjahr anzulegen,
  • Aufenthalte, die nach dem 30.09. enden, sind im darauf folgenden Studienjahr anzulegen!

    d.h. z.B:
    01.07.-30.09.21 = Studienjahr 2020/21
    01.07.-31.10.21 = Studienjahr 2021/22

 

FREE MOVER Humanmedizin 5. Studienjahr:
Bitte legen Sie in Mobility-Online immer nur EINE FREE MOVER-Bewerbung für Ihren kompletten Auslandsaufenthalt (= 1 Semester oder ein Studienjahr!) und KEINE Einzeltertiale an!

 

Humanmedizin KPJ und andere Studienrichtungen. Bitte legen Sie in Mobility-Online erst dann eine Bewerbung an, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen haben!

 

Bitte legen Sie in Mobility-Online erst dann eine Bewerbung an, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen haben!

 

REGISTRIERUNG IN MOBILITY-ONLINE:
 

  • Füllen Sie für Ihren geplanten Aufenthalt das betreffende Onlinebewerbungsformular aus (siehe Mobility-Online Bewerbungslinks). Für den Zugang zu den Onlinebewerbungslinks benötigen Sie Ihre MedCampus Zugangsdaten. Durch Abschicken der Onlinebewerbung wird ein Account in Mobility-Online angelegt bzw. die neue Bewerbung einem bestehenden Account hinzugefügt.
  • Sie erhalten eine Email mit dem Link zu Mobility-Online. Steigen Sie über diesen Link und Ihre MedCampus Zugangsdaten in Ihren Mobility-Online Bewerbungsaccount ein und vervollständigen Sie den Bewerbungsprozess bis zur Online-Einreichung der Bewerbung. Laden Sie gegenenfalls die Antragsformulare in den dafür vorgesehenen Schritten hoch.
  • Nach Einlangen wird Ihr Antrag inhaltlich und formal geprüft. Nur Anträge, die form- und fristgerecht gestellt wurden, können vom International Office weiter bearbeitet werden.
  • Lesen Sie bitte hier die Anleitung zur Antragstellung in Mobility-Online.
  • Mögliche Bewerbungsszenarien:
     
    • Bewerbung für SEMP, ERASMUS, Kooperationen im 5. Studienjahr Humanmedizin, Zahnmedizin und Medizinische Informatik:
      Vorgesehen ist eine gemeinsame Bewerbung für die Programme SEMP, ERASMUS und Kooperationen. Bei der Anmeldung in Mobility-Online kann man bis zu sechs Wunschdestinationen (ob SEMP/ ERASMUS/ Kooperationen) in der gewünschten Präferenz angeben.
       
    • Mehrfachbewerbung ERASMUS im 5. Studienjahr:
      Eine Mehrfachbewerbung für verschiedene Perioden (WiSe, SoSe) ist nur für das ERASMUS-Restplätze möglich:
      dabei muss es sich in den verschiedenen Perioden (WiSe, SoSe) um unterschiedliche Destinationen handeln und es wird vorausgesetzt, dass in dem Fall auch ein Aufenthalt an beiden Destinationen geplant ist!
      Eine Mehrfachbewerbung für Erasmus-Restplätze in der gleichen Periode (WiSe, SoSe, Studienjahr) ist nicht möglich.
       
    • Free Mover-Bewerbungen im 5. Studienjahr
      sind semesterweise oder für das ganze Studienjahr möglich.

       

 

Die App hat inzwischen ein stetiges Wachstum der Funktionalitäten erfahren und bietet vielfältige Funktionen: So zum Beispiel zusätzlich zur Abwicklung des Online Learning Agreements auch die Abwicklung des Online Lingusitic Supports OLS, dem Online-Service-Tool zur sprachlichen Unterstützung von ERASMUS Teilnehmern vor und während ihrer Mobilitätsphase.

  • Suchen Sie sich einen Praktikumsplatz an einer Universitätsklinik oder einem Lehrkrankenhaus einer Universität.
  • Unter “Downloads” finden Sie das Learning Agreement for Traineeships jeweils für FREE MOVER ("FREE MOVER KPJ Training Agreement) respektive für ERASMUS PRAKTIKA SMT ("ERASMUS KPJ Learning Agreement for Traineeships").
  • Im Fall von ERASMUS Praktika füllen Sie das ERASMUS KPJ Learning Agreement for Traineeships aus und schicken es unterschrieben per Mail an erasmuspraktika-outgoings@meduniwien.ac.at
    • Nach Einlangen wird Ihr ERASMUS- Antrag inhaltlich und formal geprüft. Nach positiver Prüfung durch das International Office senden wir es Ihnen unterzeichnet wieder zurück und Sie leiten es an Ihre Kontaktperson an der aufnehmenden Einrichtung mit beiden Unterschriften (Ihrer und der des International Office der MedUni Wien) weiter.
    • Wenn Sie das finalisierte, also von allen drei Seiten (Sie, entsendende und aufnehmende Einrichtung!) unterzeichnete Learning Agreement wieder erhalten haben, füllen Sie für Ihren geplanten Aufenthalt das betreffende Onlinebewerbungsformular aus (siehe Mobility-Online Bewerbungslinks). Nach Erhalt des Links zu Ihrem generierten Mobility-Online Bewerbungsaccount laden das finalisierte Learning Agreement dort hoch und übermitteln die fertiggestellte Online-Bewerbung spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an das International Office.
    • Achtung: Eine Förderung über ERASMUS ist grundsätzlich nicht unter 2 KALENDERMONATEN möglich:
      z.B. 01.04. - 31.05.
  • Im Fall von FREE MOVER füllen Sie das FREE MOVER KPJ Training Agreement aus und senden Sie es vorab nur mit Ihrer Unterschrift an die aufnehmende Einrichtung. Nach Erhalt der Unterschrift der aufnehmenden Einrichtung  legen Sie das für Ihren geplanten Aufenthalt betreffende Onlinebewerbungsformular an (siehe Mobility-Online Bewerbungslinks).
    Nach Erhalt des Links zu Ihrem generierten Mobility-Online Bewerbungsaccount laden das Learning Agreement dort hoch und übermitteln die fertiggestellte Online-Bewerbung spätestens 6 Wochen vor Praktikumsbeginn an das International Office.
  • Achtung: FREE MOVER-Aufenthalte im KPJ dürfen anerkennungstechnisch 8 Wochen nicht unterschreiten!

Für das KPJ im Ausland ist grundsätzlich innerhalb der EU die Absolvierung über das ERASMUS Praktikum SMT und außerhalb der EU die Absolvierung als FREE MOVER vorgesehen!

Testatblätter für die Anerkennung des Auslands-KPJ bitte ausnahmlos im Original im International Office der MedUni Wien per Einwurf oder postalisch!

Ein KPJ-Pflicht-Tertial (A oder B) kann generell im Ausland absolviert werden. Das zweite KPJ-Pflicht-Tertial kann nur auf gesonderten Antrag im Ausland absolviert werden:
dazu senden Sie das allgemeine Antragsformular an internationaloffice@muv.ac.at mit den folgenden Angaben:

  • chronologische Aufstellung, welche Tertiale des 5. Studienjahres Sie an welcher in-/ ausländischen Universitätsklinik absolviert haben bzw. Angabe der dem betreffenden Lehrkrankenhaus zugehörigen Universität
     
  • chronologische Aufstellung Ihrer KPJ-Planung unter Angabe welches KPJ-Fach an welcher in-/ausländischen Universitätsklinik bzw. Angabe der dem betreffenden Lehrkrankenhaus zugehörigen Universität!

Wichtige Rahmenbedingungen

Um Studienverzögerungen möglichst zu vermeiden, ist eine weit reichende Koordination des Studienablaufes an der MedUni Wien mit dem geplanten Auslandsaufenthalt notwendig. Die zuständigen Stellen versuchen dabei die Studierenden zu unterstützen – Voraussetzung ist allerdings die Beachtung der nachstehenden Rahmenbedingungen sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem International Office (IO). 

Im Sinne der Gleichbehandlung aller Studierenden und zur Sicherstellung einer hohen Ausbildungsqualität versuchen die Richtlinien für alle Formen des Auslandsaufenthalts – Erasmus, SEMP, Kooperationen und Free Mover – möglichst gleiche Bedingungen zu definieren.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Absolvierung der Tertiale des 5.Studienjahres Humanmedizin als Outgoing-Studierende/r, wobei wir hier auf folgende EINZUHALTENDE RICHTLINIEN hinweisen:

  • Das jeweilige Anmeldefenster für OUTGOINGS (ERASMUS, SEMP, Kooperationen, Free Mover) betrifft Meldungen für WiSe, SoSe und Ganzjahresaufenthalte für das darauffolgende Studienjahr.
    Auslandsaufenthalte sind unbedingt innerhalb der vorgegeben Frist im International Office (IO) anzumelden. Die Fristen ergeben sich sowohl aus den internationalen Vorgaben, als auch aus dem notwendigen Verfahrensablauf beim Platzmanagement an der MedUni Wien. Anmeldungen außerhalb der vorgegebenen Frist werden daher im IO ausnahmslos abgelehnt bzw. nicht entgegengenommen.
  • OUTGOINGS (Erasmus, Free Mover, Kooperationen) haben die Möglichkeit 3 oder 6 Voll-Tertiale, also ein ganzes Semester oder ein Studienjahr zugkonform als Semesterpaket(e) an einer ausländischen Universität und deren Lehrkrankenhäusern zu absolvieren. Die 2 Halbtertiale HNO und Augenheilkunde zählen gemeinsam als 1 Tertial.
  • Die Vergabe von Tertial-Plätzen des 5. Studienjahres an der MedUni Wien ("Wien-Plätze") für jene Tertiale, die nicht im Ausland absolviert werden, erfolgt für alle Outgoings entweder nur für das Wintersemester oder nur für das Sommersemester (bei Ganzjahres-Auslandsaufenthalt erfolgt keine Platzvergabe für einen "Wien-Platz").
  • Bei Absolvierung von Auslandstertialen ist kein Zugwechsel für die „Wien-Plätze“ möglich: daher muss ein zum Auslandsvorhaben passender möglicher Zug im Zuge der Anmeldung  angegeben werden. Das Auslandsvorhaben muss zu einem der Tertialzüge (A-F) passen! Die definitive Kleingruppeneinteilung erfolgt durch das Curriculummanagement der Curriculumdirektion, wobei aufgrund der Komplexität der Kleingruppenbewirtschaftung auf individuelle Wünsche leider keine Rücksicht genommen werden kann.
  • Alle gemeldeten Outgoings (inklusive der Ganzjahres-Outgoings) werden automatisch zur Line Interdisziplinäre Fallkonferenzen des WiSe und SoSe angemeldet. Die positive Absolvierung der Line „Interdisziplinäre Fallkonferenzen“ ist Voraussetzung für das KPJ.
  • OUTGOINGS können ERASMUS-, SEMP-, Kooperations- und Free Mover-Aufenthalte kombinieren, sofern diese in der angegebenen Frist gemeldet und die Vorgaben (zugkonform und semesterweise/ganzes Jahr) erfüllt sind.
  • Outgoings für das WiSe (ERASMUS, SEMP, Kooperation, Free Mover) haben die Möglichkeit, den Aufenthalt an der gewählten aufnehmenden Einrichtung zu verlängern. Die Verlängerung muss konform mit dem bereits zugeteilten „Wien-Platz“ sein (eine Verlängerung ist auch für Einzeltertiale möglich): 
    Eine FREE MOVER-Verlängerung ist spätestens bis 30.11. einzureichen. Eine ERASMUS-/SEMP-/KOOPERATIONS-Verlängerung ist spätestens bis 1.12. dem IO zu melden.
    Zur Anrechenbarkeit der Verlängerung ist ein entsprechend erweiterter Voraus-anerkennungsbescheid notwendig.
  • Im Sinne einer qualitätsvollen Ausbildung sind Auslandstertiale des 5. Studienjahres an ausländischen Universitäts-/ oder Lehrkrankenhäusern ausschließlich in den regulären Zeiträumen für angeleiteten Unterricht gemäß dem akademischen Kalender der aufnehmenden Einrichtung (= Vorlesungszeit) zu absolvieren: Free Mover-Anträge für Auslandsaufenthalte beinhalten daher die Bestätigung durch die aufnehmende Einrichtung, dass die geplanten Praktikumszeiten innerhalb der Unterrichtszeiten des akademischen Jahres (= Vorlesungszeit) der zugehörigen Gastuniversität liegen.
  • Gemeldete Auslandsaufenthalte können nur unter Vorlage anerkannter Gründe (Krankheit, Betreuungspflicht im engen Familienkreis, Absage durch die aufnehmende Gasteinrichtung ) storniert oder geändert werden –  die Vorlage einer betreffenden Bestätigung an das IO sowie die Genehmigung durch die Curriculumdirektion sind  notwendig.
  • Sonderregelung für Studierende, die den 2. Studienabschnitt unterjährig abschließen:
    Studierende, die während des laufenden Wintersemesters die Voraussetzungen für den 3. Studienabschnitt erfüllen, können die Tertiale nach Abschluss des 2. Abschnitts als Free Mover im Ausland absolvieren. Die Line wird im SoSe und im nachfolgendem WiSe belegt.
    Die Anmeldung als Free Mover für einen Auslandsaufenthalt hat unmittelbar nach Erfüllung der Voraussetzungen für den 3. Studienabschnitt im International Office zu erfolgen. Die Anmeldung zur Line hat in der Studienabteilung zu erfolgen.

Die Reihung der Kandidat*innen erfolgt nach Studienerfolg und, sofern es einer weiteren Differenzierung bedarf, nach Gesamtanzahl der absolvierten ECTS. Der Studienerfolg wird nach dem gewichteten Notendurchschnitt aller ablegten Studienleistungen bemessen. Bei Gleichstand wird die Gesamt-ECTS-Summe  als ergänzendes Kriterium angewandt.

Gesamttertiale Ausland

Hinsichtlich der Durchführung von Auslandsaufenthalten in den Tertialen ergibt sich folgende Detailregelung für die Mischung von Auslandsaufenthalten bei Tertialen (5. Studienjahr) und KPJ-Tertialen (6. Studienjahr):
Es ist möglich im 5. und 6. Studienjahr für insgesamt 1,5 Jahre ins Ausland zu gehen.
Die Absolvierung eines Tertiales des 5. SJ im Ausland entspricht dabei 1/6 eines Jahres, Halbtertiale (Augenheilkunde bzw. HNO) entsprechen 1/12 eines Jahres. Die Absolvierung eines KPJ-Tertiales mit 16 Wochen entspricht 1/3 eines Jahres, ein KPJ-Wahlfach-Tertial mit 8 Wochen entspricht 1/6 eines Jahres.

Ein KPJ-Pflicht-Tertial (A oder B) kann generell im Ausland absolviert werden. Das zweite KPJ-Pflicht-Tertial kann nur auf gesonderten Antrag im Ausland absolviert werden:
dazu senden Sie das allgemeine Antragsformular an internationaloffice@muv.ac.at mit den folgenden Angaben:

  • chronologische Aufstellung, welche Tertiale des 5. Studienjahres Sie an welcher in-/ ausländischen Universitätsklinik absolviert haben bzw. Angabe der dem betreffenden Lehrkrankenhaus zugehörigen Universität
     
  • chronologische Aufstellung Ihrer KPJ-Planung unter Angabe welches KPJ-Fach an welcher in-/ausländischen Universitätsklinik bzw. Angabe der dem betreffenden Lehrkrankenhaus zugehörigen Universität!

VOR ANTRITT des Auslandsaufenthaltes hat die/der Studierende einen Antrag auf Voraus-Anerkennung über das International Office einzureichen:
Dazu ist eine Selbsterfassung in MedCampus durchführen.
Daraufhin wird vom IO ein vom für Anerkennungsfragen zuständigen Organ (UG 2002) unterfertigter Voraus-Anerkennungsbescheid erstellt.

NACH RÜCKKEHR vom Auslandsaufenthalt wird vom IO nach Prüfung der Anerkennungsunterlagen ein vom für Anerkennungsfragen zuständigen Organ (UG 2002) unterfertigter Anerkennungsbescheid erstellt.

AUSZAHLUNG DES MOBILITÄTSZUSCHUSSES BEI ERASMUS-AUFENTHALTEN MIT START NACH 01.09.21:
Voraussetzung zur Auszahlung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses ist die Registrierung im Mobilitätsmanagementprogramm Mobility-Online sowie die Unterzeichnung und fristgerechte Übermittlung einer schriftlichen Finanzierungs-Vereinbarung mit der MedUni Wien. Studierende erhalten frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Zuerkennungsemail und können ab diesem Zeitpunkt ihre Vereinbarung aus Mobility-Online herunterladen.

AUSZAHLUNG DES MOBILITÄTSZUSCHUSSES FÜR KOOPERATIONSTEILNEHMER*INNEN
Die formelle Zuerkennung und die Auszahlung des Mobilitäts-Stipendiums erfolgt durch den Anerkennungsbescheid nach absolviertem Aufenthalt.

Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt  auf Umweltfreundlichkeit und Inklusion. Es gibt daher zusätzlich zum monatlichen Erasmus-Zuschuss die im Folgenden genannten Top-ups.
Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als ein Top-up erhalten können, selbst wenn Sie in mehr als eine Personengruppe fallen sollten:

für umweltschonendes Reisen: einmalige Zahlung von €50 und ggf. Förderung für 1-4 zusätzliche Reisetage.

Bekanntgabe und Nachweise:

Green Travel Top-up
: Studierende, die sich für eine umweltfreundliche An- und Abreise an den Studien-/Praktikumsort entscheiden, können eine einmalige Reisekostenunterstützung von 50€ für umweltfreundliches Reisen erhalten. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus oder Bahn oder das Car-Sharing. Die Antragsstellung findet im Vorfeld über Mobility-Online mit der Abgabe einer ehrenwörtlichen Erklärung statt. Geeignete Nachweise im Nachweise sind z.B. Reisebelege, Rechnungen und entwertete Bahnticket.

€250 pro Monat während des Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums für

  • Bezieher*innen eines Stipendiums der österreichischen Studienbeihilfenbehörde (Studienbeihilfe oder Selbsterhalterstipendium)
  • Studierende mit körperlicher oder psychischer Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende mit chronischen Krankheiten, wenn durch die Krankheit während des Auslandsaufenthalts ein finanzieller Mehraufwand entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende, die ein betreuungspflichtiges Kind bzw. betreuungspflichtige Kinder ins Ausland mitnehmen.
     

    Bekanntgabe und Nachweise:

  • Bezieher*nnen einer österreichischen Studienbeihilfe/ eines Selbsterhalterstipendiums: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Eine Bestätigung über den Erhalt der Studienbeihilfe/ des Selbsterhalterstipendiums muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochgeladen werden. Die Höhe der Beihilfe ist unerheblich.

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Einen Behindertenpass bzw. ein ärztliches Attest müssen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochgeladen werden.

  • Studierende, die ein betreuungspflichtiges Kind bzw. betreuungspflichtige Kinder ins Ausland mitnehmen: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Folgende Unterlagen müssen Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochladen: die Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder, Ihre Meldebestätigung und die Meldebestätigung(en) des Kindes/der Kinder. Bei Rückkehr ist es erforderlich, dass Sie die Reisebelege des Kindes/der Kinder vorlegen sowie Nachweise über deren tatsächlichen Aufenthalt in Ihrem Gastland, wie etwa Meldebestätigungen oder eine Bestätigung des Kindergartens/der Schule.

Sollte das Fewer Opportunities Top-up nicht ausreichen und werden im Zuge der Mobilität voraussichtlich höhere Kosten anfallen,​ kann ein Antrag auf Inklusionsunterstützung gestellt werden.​ Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten gewährt.​ Dem Antrag sind entsprechende Nachweise,​ sowie eine genaue Aufstellung der erwarteten erhöhten Kosten,​ beizulegen.​ Nach dem Aufenthalt wird die Förderung nach tatsächlich angefallenen Kosten anhand von Belegen abgerechnet.​

Vorbereitung – Behinderung und chronische Krankheit:

Überlegen Sie, was Ihre individuellen Bedürfnisse während des Auslandsaufenthalts sind. Brauchen Sie eine adaptierte Unterkunft, bestimmte Hilfsmittel, adaptierte Lernmaterialien, medizinische Betreuung, eine Begleitperson?

Wenden Sie sich an Ihre Gastinstitution um Information und recherchieren Sie die verfügbaren Unterstützungsangebote auf https://inclusivemobility.eu/.