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Students

Zahnmedizin

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Die medizinische Universität Wien begrüßt die Mobilität von Studierenden der Zahnmedizin. 


Selbstorganisierte Auslandsaufenthalte / FREE MOVER

Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten ist Folgendes zu beachten:

  • Außerhalb des Geltungsbereichs von ERASMUS und KOOPERATIONEN sind Sie in der Regel auf Ihre Eigeninitiative angewiesen. Bei der Vorbereitung eines derartigen Vorhaben kann Ihnen International Office for Student & Staff Affairs nur beschränkte Unterstützung bieten, da alle notwendigen Schritte von der Erstinformation über das Studienangebot der gewählten Hochschule bis zur Zulassung von Ihnen selbst vollzogen und im persönlichen Dialog mit der jeweiligen Hochschulverwaltung geklärt werden müssen.
  • Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten besteht die Möglichkeit der Einhebung von Studiengebühren durch die ausländische Universität.
  • Um sicher zu stellen, dass Ihre im Ausland absolvierten Studienleistungen unmittelbar nach Ihrer Rückkehr an der MedUni Wien tatsächlich anerkannt werden können, ist es notwendig im Vorhinein einen Antrag auf Feststellung zu stellen (Vorausbescheid nach § 78 Abs 5 UG: "Auf Antrag ordentlicher Studierender, die Teile ihres Studiums im Ausland durchführen wollen, ist im Voraus mit Bescheid festzustellen, welche der geplanten Prüfungen und anderen Studienleistungen anerkannt werden."). Andernfalls besteht die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme die gewünschte Anerkennung im Nachhinein nicht möglich ist. Bitte beachten Sie auch, dass das Anerkennungsverfahren (ohne Vorausbescheid) bis zu zwei Monate dauern kann. Die erfolgreiche Anerkennung als Zulassungsvoraussetzung für Prüfungen bzw. für das KPJ ist jedoch notwendig.

Freemover im 72 Wochen Praktikum

Die medizinische Universität Wien begrüßt die Mobilität von Studierenden der Zahnmedizin. 

Es besteht die Möglichkeit, als "Freemover" selbst organisiert einen Auslandsaufenthalt, vorzugsweise im EU-Raum, im 3. Studienabschnitt zu absolvieren. Um Studienverzögerungen möglichst zu vermeiden, ist eine weit reichende Koordination des Studienablaufes an der MedUni Wien mit dem geplanten Auslandsaufenthalt notwendig. Die zuständigen Stellen versuchen dabei die Studierenden zu unterstützen - Voraussetzung ist allerdings die Beachtung der nachstehenden Rahmenbedingungen, sowie die frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Studien- und Prüfungsabteilung.

Zu beachtende Rahmenbedingungen

Die Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen die Aufnahmevoraussetzung zum 72 Wochen Praktikum erfüllen (positiv absolvierte Z-SIP 4 und Z-SIP 5).

Die Voraus-Anerkennung

Vor Antritt des Auslandsaufenthaltes haben Studierende einen Antrag auf Voraus-Anerkennung im International Office zur Vorlage bei dem für Anerkennungsfragen zuständigen Organ (UG 2002) vorzulegen.

Dem Antrag sind vom Studierenden sämtliche Unterlagen beizulegen, aus denen die Gleichwertigkeit der zu erbringenden Studienleistungen hervorgeht. Nach positiver Begutachtung ist vor Beginn des Auslandsstudiums die Gleichwertigkeit der an der Gastinstitution zu erbringenden Studienleistungen gemäß § 78 Abs 5 UG 2002 (BGBl. I Nr. 120/2002) - festgestellt vom für Anerkennungsfragen zuständigen Organ - in Bescheidform zu bestätigen. Die Grundlage dieser Anerkennung basiert auf dem jeweils gültigen Leistungskatalog, entsprechend der Richtlinien des 72 Wochen Praktikums. Die Einreichung des Antrages muss im International Office bis spätestens 3 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthalts unter Vorlage der Zusage durch die aufnehmende Institution erfolgen. 

Die Anerkennung

Die im Ausland erbrachten Leistungen werden gemäß dem Leistungskatalog anerkannt. Der Nachweis der im Ausland erbrachten Leistungen hat über das dazugehörige Formular zu erfolgen. Die Anerkennung der an der auswärtigen Universität abgeleisteten Elemente ist nur unter Vorlage eines für diese Bereiche komplett ausgefüllten und durch Unterschrift und Stempel der auswärtigen Universität bestätigten Nachweises bei Einreichung bis zu 4 Wochen nach Rückkehr möglich.

Bei selbstorganisierten Auslandsaufenthalten erfolgt eine Befreiung von den Studienbeiträgen an der Medizinischen Universität Wien im Falle eines Vorausanerkennungs-Bescheides. Es besteht aber die Möglichkeit der Einhebung von Studiengebühren durch die ausländische Universität.

Wiedereinstieg in das 72 Wochen Praktikum an der Universitätszahnklinik

Studierende die Teilbereiche des 72 Wochen Praktikums im Ausland absolvieren und danach wieder an der Bernhard Gottlieb Universitätszahnklinik einsteigen möchten, müssen sich während der jeweiligen Anmeldefrist (der 4 Einstiegstermine pro Jahr) im Studentensekretariat der Universitätszahnklinik anmelden.

Die Einteilung erfolgt entsprechend der anerkannten Leistungen.

Eine entsprechend transparente Kommunikation über den selbstorganisierten Auslandsaufenthalt ist aufgrund vieler Faktoren (Nachweis, Anerkennung) zwingend notwendig.