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Student

Durchführung

Die Diplomarbeit im Studium Zahnmedizin
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Gesetzliche Vorgabe

Die Aufgabenstellung der Diplomarbeit ist so zu wählen, dass für eine/n Studierende/n die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. (Satzung der Medizinischen Universität §17(5)).

Bei der Bearbeitung des Themas und der Betreuung der/des Studierenden sind die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 111/1936, in der jeweils geltenden Fassung, zu beachten. (Satzung der Medizinischen Universität §17(9)).

Der/die Studierende hat sich im Rahmen der Diplomarbeit mit der internationalen Fachliteratur auseinanderzusetzen und zur Fragestellung mit Unterstützung der Betreuerin /des Betreuers adäquate Methoden anzuwenden und auszuwählen. Die Diplomarbeit kann wahlweise in Deutsch oder Englisch verfasst werden, mit einem Abstract in Deutsch und Englisch. (Satzung der Medizinischen Universität §17(10)).

Die/Der Studierende hat bei Erstellung der Diplomarbeit die Richtlinien der Medizinischen Universität Wien "Good Scientific Practice - Ethik in Wissenschaften und Forschung" zu beachten. (Satzung der Medizinischen Universität §17(10)).

Erklärungen

Bei der Abfassung der Diplomarbeit sind die Anforderungen an Aufbau, Gliederung und sprachliche Ausformulierung einzuhalten (siehe Erläuterungen zu Form, Struktur, Stil und Abfassung der Diplomarbeit).

Der Aufbau der Diplomarbeit soll dem einer wissenschaftlichen Arbeit nach den Vancouver-Richtlinien entsprechen.

Weiters sei hier besonders auf die Notwendigkeit der laufenden Dokumentation des Fortschrittes der Arbeit und der Ergebnisse in geeigneter Form (Projektbuch) hingewiesen.