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Doppelbezug von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und Studienbeihilfe

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Ab dem 2019 haben Studienbeihilfenbezieher/innen erstmals die Möglichkeit, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss parallel zur In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde zu beziehen. 

Mit dieser Maßnahme möchte das BMBWF die Anzahl von Beihilfenbezieher/innen im Erasmus+ Programm steigern.  

  • Mit der Möglichkeit des Doppelbezuges soll dieser finanzielle Aspekt keine Barriere mehr zur Entscheidung für ein Auslandsstudium darstellen.
  • Die Auslandsbeihilfe muss weiterhin bei der Studienbeihilfenbehörde gesondert angesucht werden.
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