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Verlängerung des Aufenthalts

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Um eine fristgerechte Abwicklung der Verlängerung gewährleisten zu können, muss der ERASMUS+ Verlängerungsantrag spätestens einen Monat vor dem ursprünglich geplanten Ende des Aufenthaltes dem International Office vorliegen.

Unter Bedachtnahme der verfügbaren Mittel ist eine Verlängerung grundsätzlich möglich, sofern der entsprechende Antrag zumindest einen Monat vor Ende des ursprünglichen Vertragszeitraumes bei der Heimathochschule vorliegt und diese den Antrag genehmigt.
Die Verlängerung muss unmittelbar an den ursprünglich zuerkannten Zeitraum anschließen und die Gesamtaufenthaltsdauer von 12 Monaten darf damit nicht überschritten werden. Einen Zuschuss für die Verlängerung erhält man nur einmal und es muss mindestens für 15 Tage verlängert werden. Auszahlungen können erst dann erfolgen, wenn die Vereinbarung für den Verlängerungszeitraum unterschrieben im International Office eingelangt ist bzw. in Mobility-Online hochgeladen wurde.
Erfolgt eine Unterbrechung, handelt es sich nicht um eine Verlängerung, sondern um einen weiteren (neuen) Aufenthalt. Dafür müssen Bewerbung, Auswahl, Nominierung und Vorlage des Learning Agreements regulär wie beim ersten Aufenthalt erfolgen.

Folgende Punkte sind außerdem zu beachten:

  • Bei Verlängerungen im 5. Studienjahr muss ein Verlängerungsantrag eingereicht werden und das Learning Agreement um die entsprechenden hinzugefügten Kurse ergänzt werden ("Changes of the originally proposed Learning Agreement):
    Den Verlängerungsantrag für ERASMUS-Aufenthalte im 5. Studienjahr finden Sie unter Downloads:
    lassen Sie diesen unterschreiben und laden sie ihn in Mobility-Online hoch.
  • Bei Verlängerungen im 6. Studienjahr KPJ muss ein neues Learning Agreement eingereicht und in Mobility-Online der Ausbildungsplan aktualisiert werden:
    Das Learning Agreement für ERASMUS-Aufenthalte im 6. Studienjahr finden Sie unter Downloads:
    lassen Sie diesen unterschreiben und laden sie ihn in Mobility-Online hoch.
  • Laden Sie bitte in Mobility-Online unter „Während des Aufenthaltes“ das geänderte (im 5. Studienjahr) bzw. das neue (im  6. Studienjahr KPJ), von allen drei Seiten unterschriebene Learning Agreement hoch.
  • Nach der Genehmigung durch das International Office bitte die Informationen zur Verlängerung angeben und die Aufenthaltsdaten aktualisieren.