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FAQ - Ausland

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Fragen zur Absolvierung von KPJ-Tertialen im Ausland

  1. Im Ausland kann ich nicht am ersten Montag im August beginnen - ist dies ein Problem?
    Das ist kein grundsätzliches Problem. Bei der Planung von Auslandsaufenthalten ist es jedoch sinnvoll, sich an den österreichischen Einstiegsterminen zu orientieren. Dies insbesondere, um die Kompatibilität mit in Österreich zu absolvierenden KPJ-Tertialen herzustellen.
     
  2. Ich wollte fragen, ob und speziell wann es eine Frist für die Anmeldung der KPJ-Tertiale im Ausland gibt?
    Es sind die Fristen für die Anmeldung von Auslandsaufenthalten des International Office for Student & Staff Affairs gültig.
     
  3. Ist es möglich, Teile bzw. den Großteil des KPJ im Ausland zu absolvieren? Wenn ja, gibt es Begrenzungen?
    Es ist möglich im 5. und 6. Studienjahr für insgesamt eineinhalb Jahre ins Ausland zu gehen. Ein KPJ-Pflicht-Tertial (A oder B) kann generell im Ausland absolviert werden. Das zweite KPJ-Pflicht-Tertial kann auf gesonderten Antrag im Ausland absolviert werden.
     
  4. Gibt es spezielle Auflagen für Krankenhäuser im Ausland?
    Eine Absolvierung des KPJ im Ausland ist nur an Universitätskliniken und deren Lehrkrankenhäusern möglich: eine Bestätigung welcher Universität die Universitätsklinik bzw. das Lehrkrankenhaus zugeordnet ist, ist auf dem Training Agreement im Zuge der Bewerbung zu bestätigen.
     
  5. Ist es möglich, das KPJ im Ausland vor dem 5. August 2024 zu beginnen?
    Ja, wenn die Praktika/ Seminare der Tertiale und die Line des 5.Studienjahres positiv absolviert sind. Eine fristgerechte Meldung an das International Office for Student & Staff Affairs ist notwendig.
     
  6. Ist eine Aufenthaltdauer von 8 Wochen an einer Universitätsklinik im Ausland bei Pflicht-KPJ-Tertialen (A bzw. B) möglich?
    Es werden nur Aufenthalte an einer Krankenanstalt von 16 Wochen Dauer anerkannt. Werden in einem Land oder an einer ausländischen Universitätsklinik definitiv keine 16 Wochen angeboten, ist das International Office for Student & Staff Affairs zu kontaktieren und um eine Teilung des Auslands-KPJ-Tertiales auf 2 x 8 Wochen anzusuchen. Wir dies im Zuge des Vorausbescheides bewilligt, sind je 8 Wochen an zwei ausländischen Krankenanstalten zu absolvieren.
     
  7. Wird es im Einzelfall möglich sein, ein Pflicht-KPJ-Tertial für 8 Wochen im Ausland zu absolvieren und die fehlenden 8 Wochen in Österreich?
    Nein, ein Pflicht-KPJ-Tertial kann nur zur Gänze entweder 16 Wochen im Ausland oder 16 Wochen an EINER österreichischen Krankenanstalt absolviert werden.
     
  8. Falls z. B. nur 6 Wochen an einer Abteilung absolviert werden können: Darf die Differenz auf 8 Wochen durch die Inanspruchnahme von 10 Fehltagen bewerkstelligt werden (in der Zeit, in der die Studierenden offiziell nicht mehr an der Abteilung beschäftigt sind)?
    Nein. Es werden keine Aufenthalte von 6 Wochen Dauer angerechnet. Die 10 Fehltage beziehen sich auf die Dauer eines KPJ-Tertiales von 16 Wochen und definieren die erlaubten Fehltage INNERHALB der 16 Wochen, ohne dass diese nachgeholt werden müssen.
     
  9. Was muss ich beim Ausfüllen des Testatblattes beachten, wenn ich das KPJ im Ausland absolviere?
    Bei Auslands-KPJ darf auf dem Testatblatt die Unterschrift der:s Mentor:in/Studienkoordinator:in nicht vor dem offiziellen Ende des Praktikums datiert sein - siehe Ausfüllhilfe für Testatblätter.