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Studierende

Lehrkrankenhäuser, Lehrordinationen und Lehreinrichtungen

Krankenanstalten mit KPJ-Plätzen 2024/25

KPJ-Plätze für Studierende der MedUni Wien bieten neben den Universitätskliniken auch eine Reihe von Krankenanstalten in Österreich an. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Krankenanstalten und Abteilungen, mit denen ein Vertrag bezüglich der Abhaltung des KPJ zwischen dem Krankenanstaltenträger und der MedUni Wien geschlossen wurde. Es sind alle jene Abteilungen ausgewiesen, die von der MedUni Wien akkreditiert sind und damit die Berechtigung haben, Studierende im KPJ auszubilden.

Absolvierte KPJ-Tertiale werden daher von den in der Liste ausgewiesenen Abteilungen anerkannt. Alle Universitätskliniken der öffentlichen Medizin-Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien sind a priori zur Ausbildung berechtigt. Daher werden KPJ-Tertiale, die an diesen Universitätskliniken in der für die MedUni Wien notwendigen Dauer (16 bzw. 8 Wochen) und entsprechend dem Ausbildungsplan der MedUni Wien absolviert werden, anerkannt. Universitätskliniken von Privat-Universitäten sind in der Liste der akkreditierten Lehrkrankenhäuser zu finden. Die Absolvierung von KPJ-Tertialen an nicht akkreditierten Abteilungen wird generell nicht anerkannt. Für die Absolvierung von KPJ-Tertialen im Ausland beachten Sie bitte die entsprechenden Informationen des International Office der MedUni Wien. Diese Liste „Krankenanstalten mit KPJ Plätzen“und das "Verzeichnis der Lehrkrankenhäuser" werden laufend aktualisiert.

» Download Gesamtliste Lehrkrankenhäuser

Eine Übersicht mit Suchmöglichkeit bietet das „Verzeichnis der Lehrkrankenhäuser“. Es ermöglicht die Suche nach spezifischen Lehrkrankenhäusern und Abteilungen, indem man entweder in der Titelleiste ein Bundesland, eine Krankenanstalt, ein Fach oder ein KPJ-Tertial auswählt, oder alternativ im Suchfeld ein Wort oder Teilwort eingibt. Durch Klicken auf eine Zeile erhält man Details zur Abteilung des Lehrkrankenhauses.

» Verzeichnis der Lehrkrankenhäuser

Zur Vereinbarung der Absolvierung von KPJ-Tertialen kontaktieren Sie bitte die angegebene Kontaktperson an der Krankenanstalt. Detaillierte Informationen finden Sie ferner unter dem angegebenen Web-Link.

Angefragte bzw. reservierte Plätze an Universitätskliniken und Lehrkrankenhäusern, die Sie nicht in Anspruch nehmen wollen, sind unbedingt umgehend zu stornieren. Auf Grund etlicher Beschwerden von Krankenanstalten, die Ressourcen für KPJ-Studierende, die dann nicht erschienen sind, vorbereitet haben, sowie im Interesse anderer Studierender, denen auf diese Weise unnötig ein Platz weggenommen wird, dürfen wir hier nochmals darauf hinweisen, dass Mehrfachbuchungen zum selben Einstiegstermin im Sinne der sozialen Verantwortung nicht akzeptabel sind.

Die Angabe „A,C“ bzw. „B,C“ bei den KPJ-Tertialen zeigt an, dass diese Abteilungen neben den Pflicht-KPJ-Tertialen A (Innere Medizin) bzw. B (Chirurgische und perioperative Fächer) zusätzlich das Fach auch als C (Wahlfach) anbieten. Die Plätze werden vorrangig an Studierende vergeben, die die Pflicht -KPJ-Tertiale A und B absolvieren, freibleibende Plätze werden im KPJ-Tertial C vergeben. Fächer, die im KPJ-Tertial A und B absolviert werden, sind im KPJ-Tertial C nicht wählbar.

Das Testatblatt ist unmittelbar nach Absolvierung eines KPJ-Tertiales an einer Krankenanstalt in der Studienabteilung einzureichen. Beim letzten KPJ-Tertial sind die Fristen der Return Week zu beachten.