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Studierende

Förderungen

Um eine Förderung der Mobilität beantragen zu können, empfehlen wir folgende Schritte.

  • für Auslandsaufenthalte im 5. Studienjahr innerhalb der EU die Abwicklung des Auslands-Aufenthalts über ERASMUS-Studienaufenthalte
  • oder für Auslandsaufenthalte im 5. Studienjahr außerhalb der EU über unsere KOOPERATIONSPARTNER,
  • bzw. im 6. Studienahr innerhalb der EU über ERASMUS PRAKTIKA.
    (Die Absolvierung des KPJ ist an den KOOPERATIONSPARTNERN NICHT möglich!)

Finanzierung und finanzielle Regelungen für Erasmus+ Studierendenmobilität

Bei den im Erasmus+ Programm ausbezahlten Fördermitteln handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland, nicht jedoch um ein Vollstipendium.

  • Zuschusshöhen:
  • Auszahlungsmodus
    Voraussetzung zur Auszahlung des ERASMUS-Mobilitätszuschusses ist die Registrierung im Mobilitätsmanagementprogramm Mobility-Online sowie die Unterzeichnung und fristgerechte Übermittlung einer schriftlichen Finanzierungs-Vereinbarung mit der MedUni Wien. Studierende erhalten frühestens 30 Tage vor Beginn des Auslandsaufenthaltes ein Zuerkennungsemail und können ab diesem Zeitpunkt ihre Vereinbarung aus Mobility-Online herunterladen.
    • 70 % des tagesgenau vor Antritt berechneten Gesamtzuschusses werden zu Beginn des Aufenthalts ausbezahlt.
    • Die restlichen 30 % des Zuschusses bzw. der sich nach der tagesgenauen Abrechnung ergebende aliquote Anteil werden nach Beendigung des Auslandsaufenthalts und nach Vorlage der Aufenthaltsbestätigung im International Office sowie nach Ausfüllen eines Berichts im Verwaltungstool der Europäischen Kommission ausbezahlt.
  • Top-Ups
    Die neue Erasmus+ Programmgeneration legt einen Schwerpunkt  auf Umweltfreundlichkeit und Inklusion. Es gibt daher zusätzlich zum monatlichen Erasmus-Zuschuss die im Folgenden genannten Top-Ups.
    Bitte beachten Sie, dass Sie nicht mehr als ein Top-up erhalten können, selbst wenn Sie in mehr als eine Personengruppe fallen sollten.

für umweltschonendes Reisen: einmalige Zahlung von €50 und ggf. Förderung für 1-4 zusätzliche Reisetage.

Bekanntgabe und Nachweise:

Green Travel Top-up
: Studierende, die sich für eine umweltfreundliche An- und Abreise an den Studien-/Praktikumsort entscheiden, können eine einmalige Reisekostenunterstützung von 50€ für umweltfreundliches Reisen erhalten. Hierzu zählt die An- und Abreise per Bus oder Bahn oder das Car-Sharing. Die Antragsstellung findet im Vorfeld über Mobility-Online mit der Abgabe einer ehrenwörtlichen Erklärung statt. Geeignete Nachweise sind z.B. Reisebelege, Rechnungen und entwertete Bahnticket.

€250 pro Monat während des Auslandsstudiums oder Auslandspraktikums für

  • Studierende mit körperlicher oder psychischer Behinderung, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende mit chronischen Krankheiten, wenn durch die Krankheit während des Auslandsaufenthalts ein finanzieller Mehraufwand entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt in Österreich)
  • Studierende, die ein betreuungspflichtiges Kind bzw. betreuungspflichtige Kinder ins Ausland mitnehmen.

Im Rahmen des Calls 2021 waren auch Bezieher*innen eines Stipendiums der österreichischen Studienbeihilfenbehörde (Studienbeihilfe oder Selbsterhalterstipendium) Top-up berechtigt. Dies ist seit Call 2022 nicht mehr der Fall. Details dazu finden Sie auf der Webseite der Erasmus+ Nationalagentur.

Bekanntgabe und Nachweise:

  • Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Einen Behindertenpass bzw. ein ärztliches Attest müssen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochgeladen werden.

  • Studierende, die ein betreuungspflichtiges Kind bzw. betreuungspflichtige Kinder ins Ausland mitnehmen: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Folgende Unterlagen müssen Sie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochladen: die Geburtsurkunde(n) des Kindes/der Kinder, Ihre Meldebestätigung und die Meldebestätigung(en) des Kindes/der Kinder. Bei Rückkehr ist es erforderlich, dass Sie Nachweise über den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes/ der Kinder im Gastland vorlegen, wie etwa Meldebestätigung oder Bestätigung des Kindergartens/der Schule.
  • [Call 2021: Bezieher*nnen einer österreichischen Studienbeihilfe/ eines Selbsterhalterstipendiums: Die Antragstellung findet über Mobility-Online statt. Eine Bestätigung über den Erhalt der Studienbeihilfe/ des Selbsterhalterstipendiums muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes hochgeladen werden. Die Höhe der Beihilfe ist unerheblich.]

Sollte das Fewer Opportunities Top-up nicht ausreichen und werden im Zuge der Mobilität voraussichtlich höhere Kosten anfallen,​ kann ein Antrag auf Inklusionsunterstützung gestellt werden.​ Inklusionsunterstützung wird auf Basis von Echtkosten gewährt.​ Dem Antrag sind entsprechende Nachweise,​ sowie eine genaue Aufstellung der erwarteten erhöhten Kosten,​ beizulegen.​ Nach dem Aufenthalt wird die Förderung nach tatsächlich angefallenen Kosten anhand von Belegen abgerechnet.​

Vorbereitung – Behinderung und chronische Krankheit:

Überlegen Sie, was Ihre individuellen Bedürfnisse während des Auslandsaufenthalts sind. Brauchen Sie eine adaptierte Unterkunft, bestimmte Hilfsmittel, adaptierte Lernmaterialien, medizinische Betreuung, eine Begleitperson?

Wenden Sie sich an Ihre Gastinstitution um Information und recherchieren Sie die verfügbaren Unterstützungsangebote auf https://inclusivemobility.eu/.

  • Eine Doppelfinanzierung aus Mitteln der Europäischen Kommission ist nicht zulässig, d. h. andere Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Kommission (etwa eine finanzielle Förderung im Rahmen eines Joint Masters Degree Programm) dürfen nicht gleichzeitig zu einem Erasmus+ Mobilitätszuschuss bezogen werden.
  • Der Doppelbezug von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und Studienbeihilfe ist zulässig.
    Ab dem 2019 haben Studienbeihilfenbezieher/innen erstmals die Möglichkeit, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss parallel zur In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde zu beziehen. Mit dieser Maßnahme möchte das BMBWF die Anzahl von Beihilfenbezieher/innen im Erasmus+ Programm steigern.  
     
    • Mit der Möglichkeit des Doppelbezuges soll dieser finanzielle Aspekt keine Barriere mehr zur Entscheidung für ein Auslandsstudium darstellen.
    • Die Auslandsbeihilfe muss weiterhin bei der Studienbeihilfenbehörde gesondert angesucht werden.

Sonstige Förderungen

  • Vorbereitende Sprachkurse für Outgoings im Rahmen von ERASMUS/SEMP und KOOPERATIONEN (entweder in Österreich oder im Zielland) können bis zu einer Höhe von max 450 € von der MedUni Wien bezuschusst werden. Die Gewährung des Zuschusses hängt von der budgetairen Bedeckbarkeit und der Antragslage ab: ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt im Nachhinein im Zuge der Anerkennung des Auslandsaufenthaltes durch das International Office gegen Vorlage der Sprachkursrechnung samt Zahlungsbestätigung sowie der Kursteilnahmebestätigung in Kopie.
  • Für die Mobilität im Rahmen von KOOPERATIONEN kann von der MedUni Wien ein Mobilitäts-Zuschuss gewährt werden. Die Gewährung des Zuschusses hängt von der budgetairen Bedeckbarkeit und der Antragslage ab: ein Rechtsanspruch besteht nicht.
    Die Feststellung der Zuerkennung erfolgt im Nachhinein im Zuge der Anerkennung der Auslandsleistungen.
  • Für FREE MOVER ist leider keine Bezuschussung durch die MedUni Wien möglich. Für die Suche nach anderen geeigneten Stipendienmöglichkeiten empfehlen wir die OeAD-Stipendiendatenbank Grants.at.
  • Die Förderung für ERASMUS-Personalmobilität durch die MedUni Wien umfasst folgende Leistungen: Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge sowie ein finanzieller Zuschuss je nach Dauer des Auslandsaufenthaltes.