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Studierende

Möglichkeit des Doppelbezuges von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde

Möglichkeit des Doppelbezuges von Erasmus+ Mobilitätszuschuss und In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde

im Call 2019 haben Studienbeihilfenbezieher/innen erstmals die Möglichkeit, den Erasmus+ Mobilitätszuschuss parallel zur In- und Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde zu beziehen.

 

Mit dieser Maßnahme möchte das BMBWF die Anzahl von Beihilfenbezieher/innen im Erasmus+ Programm steigern. 

 

  • Mit der Möglichkeit des Doppelbezuges soll dieser finanzielle Aspekt keine Barriere mehr zur Entscheidung für ein Auslandsstudium darstellen.

  • Die Auslandsbeihilfe muss weiterhin bei der Studienbeihilfenbehörde gesondert angesucht werden.

 

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