Der Nationalrat hat am 7. Juli 2026 beschlossen, die Basisausbildung der ärztlichen Ausbildung ab dem 1. August 2026 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Im Gegenzug dazu entfällt die individuelle Möglichkeit der Anrechnung von Zeiten aus dem KPJ für die Basisausbildung nach § 14 Abs 1 Z 6 G ÄrzteG 1998, die mit 1. Juni 2026 in Kraft getreten ist. Bereits gestellte Anträge auf Anerkennung gelten nach § 254b Abs. 4 ÄrzteG 1998 als zurückgezogen. Die Neuregelung gilt für alle, die 1. zwischen 29. März 2024 und 31. Juli 2026 ein Doktorat der gesamten Heilkunde erworben oder einen gleichwertigen, im Ausland erworbenen akademischen Grad in Österreich als Doktorat der Heilkunde nostrifiziert haben oder zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. Juli 2026 die Basisausbildung begonnen haben oder einen Antrag gemäß § 14 Abs. 1 Z 6 Ärztegesetz gestellt haben, oder die Basisausbildung ab dem 1. August 2026 beginnen. Der Beschluss des Bundesrates und die Kundmachung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.