Allgemeine Informationen zu Lehrkrankenhäusern im KPJ
- Frage 1 - An welchen Krankenhäusern darf das KPJ geleistet werden?
Die Absolvierung des KPJ ist an den von der MedUni Wien akkreditierten Lehrkrankenhäusern sowie an den Universitätskliniken möglich. - Frage 2 - Steht es einem frei, in welchem Krankenhaus man die jeweiligen Fächer absolvieren möchte? Kann ich mich bei den entsprechenden Krankenhäusern eigenständig bewerben oder werde ich zugeteilt?
Sie können jede von der MedUni Wien akkreditierte Krankenanstalt zur Absolvierung eines KPJ-Tertials wählen – eine Zuteilung durch die MedUni Wien erfolgt nicht, sondern Sie bewerben sich eigenständig. - Frage 3 - Ich interessiere mich sehr dafür, mein komplettes KPJ im AKH zu absolvieren. Wann und wo kann ich mich bewerben?
Das Bewerbungsprocedere für Plätze im AKH Wien finden Sie unter dem Punkt „Universitätskliniken“. - Frage 4 - Gibt es ein Infoblatt, das man an nicht akkreditierte Krankenhäuser in Österreich schicken kann?
Zu Fragen der Akkreditierung sind Krankenanstalten gebeten, sich an das Büro der Curriculumdirektion der MedUni Wien zu wenden. - Frage 5 - Ich möchte mein KPJ-Tertial an einer Uniklinik in Österreich (außerhalb der MedUni Wien) absolvieren. Ich finde diese aber nicht auf der Liste der akkreditierten Krankenhäuser.
Alle Universitätskliniken der öffentlichen Medizin-Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien sind grundsätzlich zur Ausbildung berechtigt.
KPJ-Tertiale, die an diesen Universitätskliniken in der für die MedUni Wien erforderlichen Dauer (16 bzw. 8 Wochen) und gemäß Ausbildungsplan absolviert werden, werden anerkannt. Universitätskliniken von Privat-Universitäten finden Sie in der Liste der akkreditierten Lehrkrankenhäuser.
Spezielle Regelungen zu Aufteilung und Fachwahl
- Frage 6 - Wenn eine Krankenanstalt zwei Standorte hat (z. B. LKH Baden-Mödling), darf ich dann ein Pflichttertial auf die beiden Standorte aufteilen? (z. B. 8 Wochen Unfallchirurgie am Standort Baden und 8 Wochen Anästhesie am Standort Mödling)
Nein, im Allgemeinen muss ein Pflichttertial kontinuierlich an einem Haus absolviert werden – ein Standortwechsel an verschiedenen Häusern wird nicht anerkannt.
Eine Ausnahme gelten Abteilungen, die an zwei Standorten gemeinsam geführt werden, wie etwa die Unfallchirurgie in Baden/Mödling. In diesem Fall ist ein Wechsel zwischen den beiden Standorten möglich, sofern beide Abteilungen akkreditiert sind. - Frage 7 - Ich möchte auf einer rein orthopädischen/unfallchirurgischen (traumatologischen) Abteilung mein Pflichttertial B absolvieren. Kann ich Orthopädie/Unfallchirurgie (Traumatologie) als Wahlfach wählen?
Nein, Orthopädie und Traumatologie werden laut Ärzteausbildungsordnung 2015 als ein Fach geführt. - Frage 8 - Das Lehrkrankenhaus bietet keine Geburtshilfe/Frauenheilkunde an. Kann ich trotzdem das Wahlfach Frauenheilkunde und Geburtshilfe absolvieren?
Um alle Ausbildungsziele des Wahlfaches zu erreichen, müssen Sie 8 Wochen an der entsprechenden Abteilung sowie weitere 8 Wochen an einer Partnerabteilung absolvieren.
Dabei sind die Plätze für beide 8-Wochen-Zeiträume gemeinsam zu buchen und die jeweiligen Teilausbildungspläne (Frauenheilkunde und Geburtshilfe) zu erfüllen – die Testatblätter beider Abteilungen sind zusammen in der Studienabteilung einzureichen. - Frage 9 - Kann ich im St.-Anna-Kinderspital ein Tertial für das Tertial A (Innere Medizin) und/oder B (Chirurgische und perioperative Fächer) absolvieren?
Nein, Tertiale im St.-Anna-Kinderspital können ausschließlich als Tertial C (Kinder- und Jugendheilkunde) angerechnet werden.