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Kleingruppenanmeldungen im Studium Humanmedizin

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Im Studium wird in Kleingruppen gelehrt und gelernt, für die Sie sich selbstständig anmelden müssen.

Die rechtzeitige Anmeldung zu den im Lehrplan verankerten Kleingruppen ist eine Grundvoraussetzung, um das Diplomstudium der Humanmedizin erfolgreich und fristgerecht zu absolvieren.


Aktuelle Anmeldeinformationen

Bitte beachten Sie!

Die Berechtigung zur Selbstanmeldung erkennen Sie daran, dass Sie zur LV „Anmeldeberechtigung x. Semester 20xx“ angemeldet sind. Bitte prüfen Sie eine Woche vor Anmeldebeginn, ob dies der Fall ist, um etwaige Probleme rechtzeitig mit der Studienabteilung klären zu können - ansonsten können Sie sich ggfs. nicht zur gewünschten Gruppe anmelden (es besteht kein Rechtsanspruch auf freie Gruppenwahl).

Reguläre Anmeldefristen

Der 1. Vergabestichtag für Plätze im Kleingruppenunterricht ist laut Curriculum Humanmedizin der 31. Juli 2024. Der 2. Vergabestichtag für Plätze ist Freitag, der 20. September 2024.
 

ANMELDEFRISTEN UN 202 HUMANMEDIZIN 2024/25W
SemesterAnmeldebeginnAnmeldeendeHinweise
3. Semester03.09.2024 11:00 Uhr15.09.2024 23:59 UhrHinweise 3. Sem.
5. Semester04.09.2024 11:00 Uhr15.09.2024 23:59 Uhr
7. Semester05.09.2024 11:00 Uhr15.09.2024 23:59 Uhr
9. Semester06.09.2024 11:00 Uhr15.09.2024 23:59 UhrHinweise 5. Jahr
Vorgezogenes Anmeldefenster für voranmeldeberechtigte Studierende
SemesterAnmeldebeginnAnmeldeendeHinweise
WS 2024/25W29.08.2024 09:00 Uhr01.09.2024 23:59 UhrHinweise Voranm.

Zur Selbstanmeldung zum Kleingruppenunterricht verwenden Sie bitte die Applikation „Semesteranmeldung“ in Med.Campus - siehe Anleitung Semesteranmeldung MedCampus. Bitte beachten Sie auch die unten stehenden allgemeinen und semesterspezifischen Hinweise bzw. ggfs. die FAQ.

Zu Med.Campus
Anmerkungen & Hinweise
  • Bitte entnehmen Sie die Anmeldefristen ausschließlich dieser Homepage. Telefonische oder schriftliche Anfragen diesbezüglich können wir aus Kapazitätsgründen, sowie um Missverständnisse auszuschließen, nicht beantworten. Bitte beachten Sie, dass in Med.Campus zunächst für alle Studierenden das vorgezogene Anmeldefenster als Anmeldebeginn angezeigt wird. Anmeldeberechtigt hierfür sind aber nur die voranmeldeberechtigten Studierenden (siehe Abschnitt Voranmeldung). Nach Ende des vorgezogenen Anmeldefensters werden die Fristen in Med.Campus aktualisiert. Es gelten ausschließlich die hier publizierten Fristen.
  • Die Lehrveranstaltungstermine werden nach Anmeldeende, jedenfalls noch rechtzeitig vor Semesterbeginn in Ihrem persönlichen Terminkalender übernommen. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, wann genau dies passiert, da diese nicht beantwortet werden.
  • Die Berechtigung zur Selbstanmeldung erkennen Sie daran, dass Sie zur LV „Anmeldeberechtigung x. Semester 20xx“ angemeldet sind. Die Studierenden sind angehalten, eine Woche vor Anmeldebeginn zu überprüfen, ob Sie zur Anmeldeberechtigungs-LV angemeldet sind und ggfs. mit der Studienabteilung in Kontakt zu treten, damit etwaige Probleme rechtzeitig geklärt werden können. Die freie KG-Wahl ist grundsätzlich ein Service der MedUni Wien, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Bitte beachten Sie auch die Infos zu Anmeldeproblemen.
  • Gruppentäusche können nicht durch die Studienabteilung, sondern müssen von den Studierenden falls gewünscht ausnahmslos selbst innerhalb der Anmeldefrist durchführt werden. Anfragen hierzu können nicht beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass durch eine Abmeldung Ihr Platz sofort für alle anderen Studierenden verfügbar und bleibt nicht für Sie oder andere Studierende reserviert.
     
  • Sie können sich ausschließlich für Kleingruppen anmelden, die zu Ihrem gewählten SSM-Wahlpflichtfach passen (die KG-Wahl ist auf die zum Linetag passenden Kleingruppen eingeschränkt). Die Anzahl der Kleingruppenplätze an den verschiedenen Linetagen ist exakt auf die Platzanzahl in den Wahlpflichtfächern abgestimmt. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen!
  • Auch Studierende mit anerkanntem Wahlpflichtfach müssen sich in Med.Campus für die SSM-Anerkennungs-LV anmelden, um den Linetag zu steuern. Studierende, die sich nicht selbst angemeldet haben, werden zugeteilt. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
  • Der erste Abschnitt muss vollständig abgeschlossen sein, damit eine Selbstanmeldung möglich ist. U.A. erhalten daher jene Studierenden, welche die SIP 1a/1b im September bestehen, eine Zuteilung ohne Wahlmöglichkeit.
  • Sie können sich ausschließlich für Kleingruppen anmelden, die zu Ihrem gewählten SSM-Wahlpflichtfach passen (die KG-Wahl ist auf die zum Linetag passenden Kleingruppen eingeschränkt). Die Anzahl der Kleingruppenplätze an den verschiedenen Linetagen ist exakt auf die Platzanzahl in den Wahlpflichtfächern abgestimmt. Studierende, die sich nicht selbst angemeldet haben, werden zugeteilt. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen!
  • Auch Studierende mit anerkanntem Wahlpflichtfach müssen sich in Med.Campus für die SSM-Anerkennungs-LV anmelden, um den Linetag zu steuern. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!
  • Für das 5. Studienjahr erfolgt im Wintersemester eine Jahresanmeldung; d.h. die Anmeldung für das 9. Semester gilt auch für das 10. Semester.
  • Studierende mit Auslandsaufenthalt können sich nicht selbst anmelden, sondern erhalten aufgrund der notwendigen komplexen Verschachtelung eine Zuteilung, die vorab (spätestens 3 Wochen vor Semesterbeginn) auf der Homepage veröffentlicht und kurz vor Semesterbeginn in den MedCampus-Terminkalender übernommen wird. Eine Vorabeintragung in den Terminkalender ist nicht möglich; verwenden Sie bitte die allgemeinen Stundenpläne im m3e-Studyguide. Aufgrund der Komplexität und zur Sicherstellung einer optimalen Auslastung der Gruppen können leider keine Wünsche berücksichtigt oder Gruppentäusche durchgeführt werden.
  • Der zweite Abschnitt muss vollständig abgeschlossen sein, damit eine Selbstanmeldung möglich ist. Eine Ausnahme stellen noch ausständige Famulaturen dar: Diese können bis 30. September absolviert und eingereicht werden. Fehlen keine andere Leistungen, ist eine Selbstanmeldung möglich bzw. erforderlich. Werden die Famulaturen nicht bis zu Semesterbeginn nachgereicht, erfolgt ggfs. eine Abmeldung von den Kleingruppen des 5. Studienjahres. U.a. erhalten daher jene Studierenden, welche die SIP 4a im September bestehen, eine Zuteilung ohne Wahlmöglichkeit.
     
  • Sie erhalten mit der Voranmeldung eine Berechtigung zur Selbstanmeldung in MedCampus im vorgezogenen Anmeldefenster, um sich damit selbst in eine geeignete Gruppe einzubuchen. Infos zum Prozedere, Fristen und Kriterien der Voranmeldung finden Sie unter dem Punkt Voranmeldungen für Kleingruppenplätze.
     
  • Wie sehe ich, ob ich für das kommende Semester für die Kleingruppenanmeldung berechtigt bin?
    Die Berechtigung zur Selbstanmeldung erkennen Sie daran, dass Sie zur LV „Anmeldeberechtigung x. Semester 20xx“ angemeldet sind. Die Studierenden sind angehalten, eine Woche vor Anmeldebeginn zu überprüfen, ob Sie zur Anmeldeberechtigungs-LV angemeldet sind und ggfs. mit der Studienabteilung in Kontakt zu treten, damit etwaige Probleme rechtzeitig geklärt werden können.
  • Kann ich mich ohne abgeschlossenen 1. Abschnitt respektive 2. Abschnitt für das 3. Semester respektive 9. Semester selbst anmelden?
    Nein, so wird Studierenden, die die SIP1a/SIP1b bzw. SIP4a im September positiv absolvieren, wird von der Studienabteilung am 2. Vergabestichtag ein Kleingruppenplatz (für das 3. Semester inkl. SSM1) für das kommende Studienjahr eine fixe Zuteilung ohne Möglichkeit einer Präferenzabgabe oder Gruppenwahl zugewiesen, sofern auch sämtliche anderen Voraussetzungen des jeweiligen Abschnitts positiv absolviert wurden.
    Eine Ausnahme stellen noch ausständige Famulaturen für den Abschluss des 2. Abschnitts dar; da diese bis 30. September eingereicht werden können, müssen die Famulaturen zum Zeitpunkt der Kleingruppenanmeldung für das 5. Studienjahr noch nicht positiv eingetragen sein.
  • In Med.Campus stehen andere Fristen als auf der Homepage. Welche gelten?
    In Med.Campus kann immer nur eine Frist angezeigt werden, d.h. es wird zunächst für alle Studierenden das vorgezogene Anmeldefenster als Anmeldebeginn angezeigt. Innerhalb dieser können sich aber nur jene Studierenden anmelden, deren Voranmeldeantrag genehmigt wurde. Wenn Sie nicht voranmeldeberechtigt sind, gelten die normalen Fristen unter „Aktuelle Anmeldeinformationen“ auf der Homepage, unabhängig davon, welche Frist Ihnen in Med.Campus angezeigt wird. Gültigkeit haben ausschließlich die auf dieser Seite publizierten Fristen! 
  • Muss ich mich neben der Kleingruppenanmeldung noch für andere Pflicht-Lehrveranstaltungen anmelden?
    In der Regel sind Sie durch die Kleingruppenanmeldung für alle Pflicht-LV des Semesters angemeldet. Es gibt aber auch Semester, in denen zusätzlich separate Anmeldungen stattfinden, wie z.B. für das IKPP/OSCE. Bitte daher auch immer die Informationen im m3e-Studyguide zu den jeweiligen Lehrveranstaltungen lesen, damit Sie keine Fristen übersehen.
  • Ich erhalte die Fehlermeldung „Studierende:r scheint nicht im Anmeldefilter auf“?
    Dies bedeutet, dass Sie nicht zur Anmeldung berechtigt/freigeschalten sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie bei Pausierung des Studiums keinen Kleingruppenverzicht bzw. Wiedereinstieg gemeldet haben. Zur Klärung wenden Sie sich bitte an N202@meduniwien.ac.at.
    im 3./6. Semester kann es auch daran liegen, dass Sie versuchen, sich für Gruppen anzumelden, die nicht zu Ihrem Wahpflichtfach (und somit Linetag) passen - Sie sind nur zu den passenden Kleingruppen freigeschaltet.
    Für die Anmeldung zum 3. Semester respektive 9. Semester ist es zudem notwendig, den aktuellen Studienabschnitt abgeschlossen zu haben.
  • Ich bin Tutor:in und habe versucht, mich im vorgezogenen Anmeldefenster anzumelden, erhalte jedoch die Fehlermeldung, dass ich nicht im Anmeldefilter aufscheine?
    Möglicherweise haben Sie sich nicht im Deklarationszeitraum über den dafür vorgesehenen Antrag angemeldet oder dieser wurde abgelehnt. Falls Sie den Antrag eingebracht haben und eine Bestätigungsmail erhalten haben, wenden Sie sich an N202@meduniwien.ac.at. Haben Sie keine Bestätigungsmail erhalten, ist eine nachträgliche Berücksichtigung leider nicht möglich.
  • Ich erhalte eine andere Fehlermeldung?
    Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an den ITSC Helpdesk für Studierende, bei studienrechtlichen Problemen bitte an die Studienabteilung.
  • Ich habe im vergangenen Jahr einen Kleingruppenverzicht erklärt und möchte nun wieder regulär mit dem Studium weitermachen. Muss ich mich nochmals melden, auch wenn ich im Vorsemester bereits einzelne Lehrveranstaltungen nachgeholt habe?
    Ein KG-Verzicht gilt grundsätzlich für ein Jahr. Sie müssen sich daher im Folgejahr unbedingt zurückmelden (oder den KG-Rücktritt verlängern), unabhängig davon, ob Sie im Vorsemester einzelnen Lehrveranstaltungen wiederholt haben.
  • Ich möchte im kommenden Jahr nicht an den Kleingruppen teilnehmen und pausieren. Muss ich dies bekannt geben?
    Ja, Sie müssen sich ab- und wieder rückmelden (unabhängig von etwaigen Beurlaubungen), um Ihren Platzanspruch im Folgejahr sicherzustellen - siehe https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/mein-studium/diplomstudium-humanmedizin/kleingruppenanmeldungen/#c51911.
  • Kann ich mich beim Anmelden für das Wiederholen von Lehrveranstaltungen für eine bestimmte Gruppe anmelden?
    Sie können im Zuge der Anmeldung Wünsche deponieren, da es sich aber um eine Restplatzzuteilung handelt, kann die Erfüllbarkeit nicht garantiert werden.
  • Ich habe mich für das Wiederholen von Lehrveranstaltungen angemeldet. Wann erfolgt meine Zuteilung?
    Ca. eine Woche vor Semesterbeginn. Für Lehrveranstaltungen mit separater Anmeldung wie z.B. dem IKPP/OSCE kurz nach dem jeweiligen Anmeldeende. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, wann die Zuteilungen erfolgen, da diese nicht beantwortet werden können.
  • Ich absolviere ein Semester des 5. Studienjahres im Ausland. Wann wird meine Zuteilung der Inlandstertiale in meinem Med.Campus-Terminkalender eingetragen?
    Ca. eine Woche vor Semesterbeginn, wobei die allgemeine Gruppeninfo schon einige Wochen früher auf der Homepage veröffentlicht wird. Bitte sehen Sie von Anfragen ab, wann und in welche Kleingruppe Sie zugeteilt werden, da diese nicht beantwortet werden.
  • Das Wahlpflichtfach von SSM1 wurde mir anerkannt. Kann ich mich jetzt bei jeder Kleingruppe meiner Wahl für das 3. Semester anmelden?
    Die Anzahl der Kleingruppenplätze an den verschiedenen Linetagen ist exakt auf die Platzanzahl in den Wahlpflichtfächern abgestimmt. Daher müssen Sie sich während der Anmeldefrist der Wahlpflichtfächer für die LV 803.079 SSM 1 Anerkennung-Wahlpflichtfach anmelden und haben dieselben Anmeldebedingungen wie alle anderen Studierenden des 3. Semesters. D.h. Sie können sich für die Gruppen jenes Linetags anmelden, den Sie in der Anerkennungs-LV gewählt haben. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen.
  • Das Wahlpflichtfach von SSM2 wurde mir anerkannt. Kann ich mich jetzt bei jeder Kleingruppe meiner Wahl für das 6. Semester anmelden?
    Die Anzahl der Kleingruppenplätze an den verschiedenen Linetagen ist exakt auf die Platzanzahl in den Wahlpflichtfächern abgestimmt. Daher müssen Sie sich während der Anmeldefrist der Wahlpflichtfächer für die LV 806.017 SSM 2 Anerkennung-Wahlpflichtfach anmelden und haben dieselben Anmeldebedingungen wie alle anderen Studierenden des 6. Semesters. D.h. Sie können sich für die Gruppen jenes Linetags anmelden, den Sie in der Anerkennungs-LV gewählt haben. Nachträgliche Änderungen sind ausgeschlossen.
  • Ich habe gesehen, dass nach Anmeldeende in Gruppe XY noch Plätze frei sind. Kann mich die Studienabteilung in die Gruppe XY ummelden?
    Nein, aus organisatorischen Gründen werden seitens der Studienabteilung ausnahmslos keine Ummeldungen durchgeführt. Zudem ist zu beachten, dass etwaige freie Plätze bereits intern mit Studierenden, die Lehrveranstaltungen nachholen, belegt wurden und in den meisten Fälle daher gar nicht mehr verfügbar sind.
  • Ich möchte mit einem/einer Studienkolleg:in Platz tauschen. Kann uns die Studienabteilung ummelden?
    Nein, aus organisatorischen Gründen werden seitens der Studienabteilung ausnahmslos keine Ummeldungen durchgeführt. Sie müssen die Ummeldung ggfs. selbst im Anmeldezeitraum durchführen - beachten Sie jedoch, dass bei Abmeldung Ihr Platz sofort für andere Studierende verfügbar wird!

Voranmeldungen für Kleingruppenplätze

Für Studierende der Humanmedizin (alle Semester) und Studierende der Zahnmedizin (1.-4. Semester)

Voranmeldeberechtigten Personen (siehe unten) wird auch im kommenden Studienjahr die Möglichkeit der Voranmeldung zum Kleingruppenunterricht im Studium Humanmedizin geboten, um damit Kollisionen zwischen Lehrveranstaltungen des eigenen Studiensemesters und den notwendigen Praktikumstagen bzw. der Kinderbetreuung weitgehend zu reduzieren. Das Voranmeldeansuchen ist im genannten Zeitraum ausschließlich durch Übermittlung des elektronisch ausgefüllten Ansuchenformulares per Mail (vom Students-Mailaccount) einzubringen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich anschließend im vorgezogenenen Anmeldefenster noch selbst in Ihre Gruppe in Med.Campus einbuchen müssen.

  • Voranmelde-Frist kommendes Wintersemester: 1. - 14. August
  • Voranmelde-Frist kommendes Sommersemester: 2. - 10. Januar

Zunächst muss im Voranmeldezeitraum (1.-14. August für das kommende Wintersemester; 2.-10. Januar für das kommende Sommersemester) per E-Mail (vom students-Mailaccount) ein (vollständiger) Antrag auf Voranmeldung über das entsprechende Ansuchenformular über N202@meduniwien.ac.at eingebracht werden.

Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie eine Berechtigung zur Selbstanmeldung (siehe Anleitung Semesteranmeldung) in Med.Campus im vorgezogenen Anmeldefenster (Termine siehe unten), um sich damit selbst in eine geeignete Gruppe einzubuchen. Bei Voranmeldungen für das 3. bzw. 6. Semester sind Sie an das angegebene Wahlpflichtfach (zu dem Sie von der Studienabteilung nach Ende der Voranmeldung vorab angemeldet werden) und damit verbunden an den entsprechenden Linetag gebunden.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Anmeldung im vorgezogenen Anmeldefenster auch noch eine An- bzw. Ummeldung im regulären Anmeldefenster möglich ist. Ihr ursprünglicher Platz wird durch eine Ummeldung allerdings sofort für andere Studierende verfügbar (und bleibt daher nicht für Sie reserviert).

Voranmeldeberechtigt (sofern keine Ausschlussgründe (siehe unten) vorliegen) sind:

  • Tutor:innen und Demonstrator:innen der MedUni Wien1
  • Studierende mit Kind (d.h. Schwangere, Eltern mit noch nicht-schulpflichtigen Kindern) bzw. Studierende die Angehörige pflegen
  • zugelassene PhD-Studierende
  • Studierende mit einer Behinderung im Sinne des § 3 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
  • Studierende mit (chronischen) Krankheiten, die eine regelmäßige Behandlung erfordern (um somit Überschneidungen mit dem Stundenplan vermeiden zu können)

Nicht voranmeldeberechtigt (Ausschlussgründe) sind:

  • berufstätige Studierende (sofern kein anderer Voranmeldegrund vorliegt)
  • Studierende mit Auslandsaufenthalt (bei Voranmeldung für das 5. Studienjahr)2
  • Studierende, welche den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben (bei Voranmeldung für das 3. Semester)
  • Studierende, welche den 2. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben (bei Voranmeldung für das 9. Semester) mit Ausnahme jener Studierenden, welche noch Famulaturen für den Abschluss des 2. Abschnitts ausständig haben (da diese außerhalb der LV-freien Zeit gemacht und damit bis 30. September eingereicht und anerkannt werden müssen).
     

(1) Studierende im 5. Studienjahr können nicht am Montag als TutorIn tätig sein. Die Voranmeldung ist nur möglich, wenn Sie in jenem Semester, für welches Sie sich voranmelden, als TutorIn tätig sind.

(2) Studierende mit gemeldeten Auslandsaufenthalt werden aufgrund der notwendigen komplexen Kleingruppenverschachtelung von der MedUni Wien freien Plätzen zugeteilt (sofern der Auslandsaufenthalt beim International Office fristgerecht angemeldet wurde). Für TutorInnen mit Auslandsaufenthalt ist jedoch eine "Deklaration der TutorInnentätigkeit" in Moodle möglich, welche bewirkt, dass die betroffenen Studierenden eine Zuteilung im AKH bzw. in AKH-Nähe erhalten. Es folgt an die betroffenen Studierenden fristgerecht eine Aussendung.

Achtung: Unvollständige Ansuchen und/oder außerhalb der Frist eingehende Anträge werden nicht bearbeitet. Im Meldezeitraum ist das Ansuchenformular ausschließlich via E-Mail an N202@meduniwien.ac.at mit folgenden Punkten zu senden (verwenden Sie dazu unbedingt Ihren Students-Mailaccount):

  • Matrikelnummer
  • Nachname, Vorname
  • Semester, für welches die Voranmeldung gilt
  • nur im 3. Semester: Angabe des gewünschten SSM1-Wahlpflichtfachs
  • nur im 6. Semester: ANgabe des gewünschten SSM2-Wahlpflichtfachs
  • Begründung (z.B. Tutor:innentätigkeit)
  • Bei Tutor:innen: Angabe der betreuten LV
  • Nachweise (z.B. Geburtsurkunde des Kindes bei Betreuungspflicht; bei Tutor:innen kann der Nachweis entfallen, dies wird intern durch die Studienabteilung geprüft)

Beachten Sie bitte die Erläuterungen auf Seite 2 des Ansuchenformulares!

Vorgezogenes Anmeldefenster für voranmeldeberechtigte Studierende
SemesterAnmeldebeginnAnmeldeendeHinweise
WS 2024/25W29.08.2024 09:00 Uhr01.09.2024 23:59 UhrHinweise Voranm.

Bitte beachten Sie!

Wir ersuchen um Verständnis, dass Voranmeldeanträge aufgrund von organisatorischen Gründen und des engen Fristenlaufs ausschließlich innerhalb der o.g. Frist möglich sind - Nachmeldungen sind ausgeschlossen!


Sonderregelungen für Kleingruppenanmeldungen

Richtlinien für das Nachholen/Wiederholen von einzelnen Lehrveranstaltungen

Studierende, die auf Grund von Erkrankung, begründeter Verhinderung oder negativer Beurteilung einzelne Blöcke, Lineelemente oder Tertiale nach- bzw. wiederholen müssen, haben die Möglichkeit, dies im Folgejahr durch Zuteilung zu einer verfügbaren Gruppe nachzuholen. Dazu ist eine Einzelzuteilung durch die Studienabteilung notwendig.

Das parallele Nachholen von Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Semestern ist nur eingeschränkt möglich ist; es gibt keine Garantie auf eine überschneidungsfreie Zuteilung!

Bitte beachten Sie, dass Sie von der Studienabteilung stets eine Zuteilung zur gesamten Lehrveranstaltung (Block/Tertial/Line) erhalten; eine Lehrveranstaltung kann aus rechtlicher Sicht nur zur Gänze wiederholt werden. Etwaige Sondervereinbarungen, wonach nur bestimmte Teile einer LV nachzuholen sind, können nur seitens der LV-Koordination genehmigt werden und müssen ggfs. auch mit dieser direkt vereinbart werden. Auch bei Genehmigung/Kulanzvereinbarung bleiben jedoch alle Termine der nachzuholenden Lehrveranstaltung im Terminkalender sichtbar (da technisch nicht anders möglich).

Die Zuteilung erfolgt ca. 1 Woche vor Semesterbeginn (bzw. bei IKPP-OSCE und BL24-Praktikum kurz nach dem jeweiligen Anmeldeende). Anfragen, wann die Zuteilungen veröffentlicht werden, können nicht beantwortet werden.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um die Anmeldung/Zuteilung in Med.Campus handelt. Ggfs. ist Ihrerseits eine weitere Meldung an die LV-Verantwortlichen/die Koordination notwendig (wie z.B. bei der BL24-Projektstudie). Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte diesbezüglich den m3e-Studyguide, welcher in diesen Fällen die Infos und Fristen bereithält.

Das Ansuchen ist ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail von Ihrem MedUni- Wien-students-Mailaccount an N202@meduniwien.ac.at einzubringen. Unvollständige und außerhalb der Frist einlangende Ansuchen können nicht bearbeitet werden!

  • Anmeldefrist für das kommende Wintersemester: 1.-14. August
  • Anmeldefrist für das kommende Sommersemester: 2.-10. Jänner
  • Matrikelnummer
  • Vor- und Zuname
  • Benötigte Lehrveranstaltung(en) - Angabe des/der Blocks, Line bzw. Tertials
  • ggfs. Gruppenwünsche (insbesondere bei Vorliegen eines Voranmeldegrunds, allerdings keine Garantie auf Erfüllbarkeit, da Restplätze) - es können ausschließlich Gruppenwünsche als Zahlen berücksichtigt werden, nicht aber Wünsche nach bestimmten Terminen oder Professoren.

Richtlinien bezgl. Wiederaufnahme/Unterbrechung des Studiums

Richtlinien für die Wiederaufnahme des Studiums nach Unterbrechung

Falls Sie nach einer Unterbrechung des Studiums (KG-Verzicht und/oder Beurlaubung) dieses fortsetzen wollen, ist ein fristgerechtes Ansuchen an die Studienabteilung notwendig.

Sie erhalten durch die Rückmeldung wieder eine Anmeldeberechtigung für den regulären Anmeldezeitraum und müssen sich in diesem noch selbstständig anmelden. Sofern Sie sich für das 5. Studienjahr rückmelden, jedoch einen Auslandsaufenthalt beim International Office eingereicht haben, so geben Sie dies bitte in Ihrer Mail an.

Das Ansuchen ist ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail von Ihrem MedUni- Wien-students-Mailaccount an N202@meduniwien.ac.at einzubringen. Unvollständige und außerhalb der Frist einlangende Ansuchen können nicht bearbeitet werden!

  • Anmeldefrist für das kommende Wintersemester: 1.-14. August
  • Anmeldefrist für das kommende Sommersemester: 2.-14. Jänner
  • Matrikelnummer
  • Vor- und Zuname
  • Studiensemester (jenes Semester, für das Sie sich rück- oder abmelden

Sofern Sie sich für das 5. Studienjahr rückmelden und einen Auslandsaufenthalt planen, so geben Sie diese Information bitte ebenfals in der Mail an.

Richtlinien für (freiwilligen) Kleingruppenverzicht

Falls Sie Ihr Studium freiwillig unterbrechen möchten (Kleingruppen-Verzicht), so ist eine fristgerechte Meldung an die Studienabteilung notwendig, um Ihren Platzanspruch im Folgejahr nicht zu verlieren.

Die Meldung ist ausschließlich innerhalb der Meldefrist auf elektronischem Weg per E-Mail von Ihrem MedUni-Wien-students-Mailaccount an N202@meduniwien.ac.at einzubringen. Der KG-Verzicht gilt grundsätzlich für ein Jahr; daher muss im Folgejahr im gleichen Zeitraum wieder eine Rückmeldung (oder Verlängerung des Rücktritts) erfolgen.

  • Meldefrist für das kommende Wintersemester: 1.-14. August
  • Meldefrist für das kommende Sommersemester: 2.-10. Jänner
Bitte beachten Sie!

Ein KG-Verzicht ist unabhängig von einer etwaigen Beurlaubung zusätzlich zu melden. Wollen Sie mehr als ein Jahr pausieren, so ist der KG-Rücktritt in den genannten Fristen jedes Jahr erneut zu melden bzw. zu verlängern. Unterbleibt dies, erlischt der Anspruch auf Selbstanmeldung.

Bei einem reinen Kleingruppenplatzverzicht ohne Beurlaubung läuft die Studiendauer normal weiter, daher sind auch die ÖH-Beiträge bzw. ggfs. Studienbeitrag einzubezahlen (bei Überschreitung der erlaubten Toleranzsemester fallen Studiengebühren an). Wenn Sie nicht beurlaubt sind, dürfen Sie Studienleistungen erbringen (z.B. Wahlfächer besuchen, Famulaturen absolvieren, Prüfungen ablegen etc.) - während einer Beurlaubung ruht das Studium und dies ist nicht möglich.

  • Matrikelnummer
  • Vor- und Zuname
  • Studiensemester (jenes Semester, für das Sie sich rück- oder abmelden)

Sonderregelungen bei Bestehen der SIP 1a/1b bzw. SIP 4a im September/Weitere Sonderregelungen für Kleingruppenanmeldungen

Studierenden, die die SIP1a/SIP1b bzw. SIP4a im September (oder sonstige noch fehlende Leistungen des 1. oder 2. Abschnittes) positiv absolvieren, wird von der Studienabteilung am 2. Vergabestichtag ein Kleingruppenplatz (für das 3. Semester inkl. SSM1) für das kommende Studienjahr zugewiesen (sofern auch sämtliche anderen Voraussetzungen des jeweiligen Abschnitts positiv absolviert wurden).

Es besteht keine Möglichkeit einer Präferenzabgabe oder Gruppenwahl, die von der Studienabteilung zugewiesene Gruppe ist fix.

Nicht genutzte Plätze werden an QuereinsteigerInnen am 2. Vergabestichtag vergeben. Studierende, die am 2. Vergabestichtag einen Kleingruppenplatz erhalten, werden direkt durch die Studienabteilung angemeldet. Die Zuteilungen werden kurz vor Semesterbeginn in den Med.Campus-Terminkalender übernommen, wir ersuchen Sie von Anfragen, wann genau dies erfolgt, Abstand zu nehmen.

Achtung: Wenn Sie nicht spätestens im September den 1. Abschnitt respektive 2. Abschnitt abschließen, ist eine Anmeldung für das kommende Studienjahr definitiv nicht möglich.

Zusätzliche Information für das 9. Semester:

Die Studienabteilung behält sich vor, bei großer zu erwartender Studierendenanzahl im 9. Semester für jene, die am 2. Vergabestichtag einen Platz erhalten, Ende September noch eine weitere Kleingruppenanmeldung anzubieten. In diesem Fall werden die betroffenen Studierenden per Mail über die Fristen in Kenntnis gesetzt.


Wichtige Hinweise zu Anmeldeproblemen

Bei Anmeldeproblemen müssen Sie die Studienabteilung nachweislich schriftlich per E-Mail (students-Mailaccount) innerhalb der Anmeldefrist in Kenntnis setzen. Andernfalls verfällt Ihr Platz!

Senden Sie unbedingt einen Screenshot der Fehlermeldung und geben Sie an, welches Endgerät und welchen Browser Sie verwendet haben. Sehen Sie von der Verwendung von Apps von Drittanbietern ab, da ansonsten Med.Campus unter Umständen nicht richtig funktioniert, sondern verwenden Sie ausschließlich einen unterstützten Browser.

Ist für Sie eine Online-Anmeldung - aus welchem Grund auch immer - nicht möglich, müssen Sie sicherstellen, dass Sie vor dem Ende der Anmeldefrist von der Studienabteilung einen Kleingruppenplatz zugewiesen bekommen. Es handelt sich hierbei um eine Zufallszuweisung auf die Sie keinen Einfluss haben. Eine solche Randomisierung erfolgt auch bei technischen Problemen des Anmeldesystems.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Nichtanmeldung in der angegebenen Anmeldefrist automatisch einen Platzverlust bedeutet. Nachmeldungen sind ausgeschlossen!



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