Die Medizinische Universität Wien verfügt über einer Reihe von inter-institutionellen Vertragsabkommen im Rahmen von Kooperationen.
Diese Kooperationsabkommen ermöglichen Studierenden in unserem 5. Studienjahr und/oder Lehrenden Aufenthalte an einer ausländischen Universität.
Alle dafür notwendigen Schritte werden vom International Office mit der jeweiligen ausländischen Hochschulverwaltung geklärt.
An den Kooperationspartnern ist ausschließlich die Absolvierung der Tertiale des 5. Studienjahres möglich, nicht aber das KPJ!
Bitte beachten Sie die Informationen zu den SPEZIELLEN RAHMENBEDINGUNGEN hinsichtlich:
- Anzahl der Tertiale im Ausland
- Kleingruppenzuteilung
Für die Mobilität im Rahmen bestehender Kooperationen wird von der MedUni Wien bei budgetärer Bedeckbarkeit ein Zuschuss gewährt.
Die Anmeldung für Studienaufenthalte im 5. Jahr an Kooperationspartnern erfolgt über Mobility-Online zu den jeweils angegebenen Fristen. Im Rahmen dieser Anmeldung können programmübergreifend (ERASMUS/ SEMP/ KOOPERATIONEN) bis zu sechs Wunschdestinationen ausgewählt werden, wobei die Reihenfolge die Präferenz dokumentiert.
Die Reihung der Bewerber:innen erfolgt in erster Linie nach Studienerfolg und Studienfortschritt. Der Studienerfolg wird nach dem gewichteten Notendurchschnitt aller positiv absolvierten Studienleistungen bemessen. Um die Teilnahme an geförderten Programmen inklusiver zu gestalten und auch dem durch ÖH Med Wien vertretenen Studierendenwunsch nach einer umfassenderen Begutachtung der Bewerber:innen nachzukommen, werden das gesellschaftliche Engagement der Studierenden und Mobilitätshindernisse zusätzlich berücksichtigt. Bei Gleichstand wird die Gesamt-ECTS-Summe als ergänzendes Kriterium angewandt.