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Studierende

Anerkennung von Studienleistungen und freien Wahlfächern

Ihr Studium der Zahnmedizin

Ordentliche Studierende haben das Recht sich bereits erworbene Studienleistungen für ihr aktuelles Studium anerkennen zu lassen.

Nach dem UG 2002 §78 (1) haben ordentliche Studierende an

  • einer anerkannten inländischen oder
  • ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung,
  • einer berufsbildenden höheren Schule,
  • einer Höheren Anstalt für Lehrer- und Erzieherbildung,
  • in Studien an anerkannten inländischen Bildungseinrichtungen, deren Zugang die allgemeine Universitätsreife erfordert, oder

in einem Lehrgang universitären Charakters die Möglichkeit sich positiv beurteilte Prüfungen bescheidmäßig anerkennen zu lassen, wen diese Prüfungen den im Curriculum vorgeschriebenen gleichwertig sind. Dafür ist Ihr Antrag per e-mail notwendig.


Voraussetzungen für die Anerkennung

§ 78 Abs. 4 Z2: Die Anerkennung für bereits vor der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen gemäß Abs. 1 bis 3 ist spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Um eine Anerkennung beantragen zu können, müssen Sie als ordentliche:r Studierende:r für die Studienrichtung Humanmedizin zugelassen sein. Zusätzlich müssen dem Antrag auf Anerkennung alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden:

  • eine Auflistung aller Lehrveranstaltungen/ Übungen/ Prüfungen/ Lehrinhalte (Dokumente wenn notwendig beglaubigt ins Deutsche übersetzt)
  • genaue Angabe der zugehörigen Stundenzahl der Lehrveranstaltungen/ Übungen/ Prüfungen
  • Gegenüberstellung der Leistungen (welche Studienleistung ihrerseits wird für die Anerkennung für eine LV/Line im Curriculum an der MUW geboten

Das Formular Ansuchen um Anerkennung mit allen notwendigen Dokumente eingescannt oder als Foto bitte per e-mail über Ihre Studierenden-e-mail-Adresse an margot.schierer@meduniwien.ac.at senden.


Freie Wahlfächer

Als Studierende/r des Diplomstudiums Zahnmedizin sind Sie verpflichtet freie Wahlfächer im Umfang von 6 Semesterstunden positiv zu absolvieren. Dabei können Sie die Lehrveranstaltungen frei aus den Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen wählen. 

Das Formular Nachweis der freien Wahlfächer eingescannt oder als Foto bitte per e-mail über Ihre Studierenden-e-mail-Adresse an margot.schierer@meduniwien.ac.at senden.

Übergangsmodalitäten Novelle 2012

Die Prüfungsbestimmungen laut der Novelle 2012 sind für alle Studierenden des Diplomstudiums Zahnmedizin ab 1.10.2012 gültig.

Z-SIP 1:
Die Z-SIP1 umfasst die Blöcke 1-5 sowie das Zahnmedizinische Propädeutikum 1 und findet erstmals im Juni 2013 statt. Sie ist von allen Studierenden zu absolvieren, die ab Juni 2013 den 1. Studienabschnitt UN203 erfolgreich abschließen. Für die Absolvierung der Z-SIP1 ab Juni 2013 sind die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen (siehe Prüfungsordnung Novelle 2012). Dies bedeutet, dass insbesondere die Lines Mundhygiene und Manuelle Fertigkeiten positiv absolviert sein müssen.

Ab Juni 2013 können Studierende des Diplomstudiums Zahnmedizin die SIP 1 in der bisher bestehenden Form nicht mehr absolvieren. Jene, die die SIP 1 bis einschließlich November 2012 (Antritte Juni, September, November 2012) nicht erfolgreich absolviert haben, mussten sich zwischen 9. und 13.1.2013 persönlich in der Studienabteilung (Schalter 6 zu den jeweiligen Öffnungszeiten) für die neuen Lines Mundhygiene und Manuelle Fertigkeiten anmelden. Bei unterbliebener Teilnahme an den 2 neuen Lines ist ein Antritt zur Z-SIP1 erst im Juni 2014 nach Absolvierung der o.g. Lines möglich!

Z-SIP 2:

Ein Antritt zur SIP 2 ist für jene Studierende der Zahnmedizin bis einschließlich April 2013 möglich, die die geltenden Voraussetzungen für einen Antritt zur SIP 2 erfüllen. Danach können Studierende des Diplomstudiums Zahnmedizin die SIP 2 in der bisher bestehenden Form nicht mehr absolvieren.
Für die Absolvierung der Z-SIP 2 ab Juni 2013 sind die im Curriculum festgelegten Voraussetzungen zu erfüllen (siehe Prüfungsordnung Novelle 2012). Dies bedeutet, dass insbesondere die Lines Zahnärztliche Erstuntersuchung, Praktisches Repetitorium und Z-Organmorphologie positiv absolviert sein müssen. Die Teilnahme an der FIP2 ist nicht erforderlich.

Studierende, die bis Ende September 2012 die Lines Physikalische Krankenuntersuchung (PKU), Famulaturpropädeutikum (FAMPROP) und Organmorphologie I (OM-I) positiv absolviert haben, jedoch nicht die SIP2 bis April 2013 positiv absolviert haben, werden die Lines Zahnärztliche Erstuntersuchung (für PKU), Praktisches Repetitorium (für FAMPROP) und Z-Organmorphologie (für OM-I) anerkannt. Fehlende Line-Elemente sind nachzuholen. Die Anmeldung muss während der jeweiligen Kleingruppen-Anmeldefrist persönlich in der Studien- u. Prüfungsabteilung erfolgen.

LV–ZAHNMEDIZINISCHES PROPÄDEUTIKUM 1 (Z-Prop. 1):

Die Lehrveranstaltung Zahnmedizinisches Propädeutikum 1 wurde letztmalig im Februar 2013 im 3. Semester angeboten. Ab Juni 2013 ist Z-Prop.1 Prüfungsteil der Z-SIP1. Die bisherige LV-Prüfung Z-Prop.1 wurde ausschließlich bis Februar 2013 angeboten.

LV-WERKSTOFFKUNDE:

Wer im 3. Studienjahr war und bis Ende September 2012 den 2. Abschnitt nicht erfolgreich abgeschlossen hatte, musste Werkstoffkunde in Form einer Ersatzleistung bis Ende Juli 2013 absolvieren. Wer die Ersatzleistung bis Fristende nicht erfolgreich absolviert hat, muss die LV Werkstoffkunde (VO+PR+LV-Prüfung) mit den Studierenden des regulären 5. Semesters absolvieren, um den 2. Studienabschnitt erfolgreich abschließen zu können. In dem Fall ist eine Anmeldung während der Kleingruppen-Anmeldefrist für das 5. + 6. Semesters erforderlich.

Übergangsmodalitäten Novelle 2010

Z-SIP 4+5:

Für diejenigen, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 die Z-SIP 4 sowie die Z-SIP 5 positiv absolviert haben, gilt die Z-SIP 4+5 als bestanden.

Für jene, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 Einblockwiederholer der Z-SIP 4 und/oder der Z-SIP 5 sind, gelten die bestandenen Blöcke bei der Z-SIP 4+5 als positiv absolviert. Die übrigen Blöcke der Z-SIP 4+5 sind zu absolvieren.

Ist die Z-SIP 4 bereits positiv absolviert, sind lediglich die drei Blöcke Z7, Z8, Z9 zu absolvieren.
EinblockwiederholerInnen der Z-SIP 5 müssen lediglich den negativ absolvierten Block der Z-SIP 5 absolvieren.

Ist die Z-SIP 5 bereits positiv absolviert, sind lediglich die drei Blöcke Z4, Z5, Z6 zu absolvieren.
EinblockwiederholerInnen der Z-SIP 4 müssen lediglich den negativ absolvierten Block der Z-SIP 4 absolvieren.

Die Anzahl der Prüfungsantritte zur Z-SIP 4 und/oder Z-SIP 5, die vor erstmaliger Durchführung der Z-SIP 4+5 absolviert wurden, werden auf die Anzahl der Prüfungsantritte zur Z-SIP 4+5 nicht angerechnet.

Sind bzw. werden mindestens 4 Teile der Z-SIP 4+5 (inklusive der anerkannten Teile - siehe oben) positiv absolviert, beschränken sich alle weiteren Wiederholungen lediglich auf die negativ beurteilten Teile.

Übergangsmodalitäten Novelle 2005

Die Medizinischen Universität Wien hatte sich, in Absprache mit der Studienrichtungsvertretung Zahnmedizin der Österreichischen HochschülerInnenschaftm dazu entschlossen, die Übergangsfristen für das Ablegen von Prüfungen zu verlängert. Die Änderungen wurden auch im Mitteilungsblatt der Medizinischen Universität Wien veröffentlicht.

Folgende Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen des 4. Semesters konnten noch bis längstens 03.02.2006 abgelegt werden.

  • Pathologie
  • Pharmakologie
  • Präventivmedizin und Epidemiologie

Die Inhalte aus „Bildgebende Verfahren und Strahlenschutz“ wurden mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2004 Bestandteil des III. Studienabschnittes und als solche Prüfungsgegenstand der Z-SIP4.

Die Lehrveranstaltungsprüfungen aus Medizinischer Psychologie, Psychiatrie und Rechtskunde und Forensik, sowie die Erste und Zweite klinische Gesamtprüfung konnten noch bis längstens 30.11.2006 abgelegt werden.

Das Praktikum aus „zahnmedizinischer Propädeutik II – Aufwachskurs“ wurde letztmalig im Wintersemester 2005/06 im Rahmen eines Freifachs angeboten.

Lehrveranstaltungen

Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Praktika) des 5. Semesters

  • Innere Medizin
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten und Allergologie
  • Kinderheilkunde
  • Physikalische Medizin
  • Neurologie
  • Medizinische Psychologie (Vorlesung)
  • Psychiatrie
  • Rechtskunde und Forensik

wurden letztmalig im Wintersemester 2004/05 im Rahmen eines Freifachs angeboten.

Die Lehrveranstaltungen (Vorlesungen und Praktika) des 6. Semesters

  • Chirurgie
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Frauenheilkunde
  • Augenheilkunde
  • Medizinische Psychologie (Praktikum)

wurden letztmalig im Sommersemester 2005 im Rahmen eines Freifachs angeboten.

Die Inhalte aus „Notfallmedizin und Erstversorgung“ werden mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2005 wieder als eigene Lehrveransatltung (im III. Studienabschnitt) mit LV-Prüfung angeboten.

Die Lehrveranstaltung „Biostatistik“, „wissenschaftliches Arbeiten“ des 7. Semesters wurd letztmalig im Wintersemester 2004/05 im Rahmen eines Freifachs angeboten.

Übertritt in das neue Curriculum
Für einen Übertritt in das neue Curriculum ist eine persönliche Meldung in der Studien- und Prüfungsabteilung erforderlich. Im Zuge des Übertritts werden alle prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen des 1. Studienabschnitts angerechnet, sofern folgende Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen wurden:

  • 1. Hilfe
  • Histologische Übungen I
  • Knochenkolloquium
  • Einführung in die chemischen Übungen und chemische Übungen
  • Einführung in die Medizinisch-Biochemischen Übungen und Medizinisch-Biochemische Übungen

Die positive Absolvierung o.g. Lehrveranstaltungen vorausgesetzt ist eine sofortige Anmeldung zur SIP 1 möglich.

Ab dem 30.11.2006 werden keinerlei LV-Prüfungen und Gesamtprüfungen des II. Studienabschnittes gemäß altem Studienplan Zahnmedizin mehr angeboten. Studierende, die bis zu diesem Stichtag den 2. Studienabschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden in das Curriculum Zahnmedizin überstellt.

Beachten Sie bitte folgende Regelungen:

  • Die Lehrveranstaltung „Biostatistik, wissenschaftliches Arbeiten“ des ehemaligen 7. Semesters wird im Rahmen der Curriculum-Novelle 2004 als 'SSM 2' (Voraussetzung für die Einreichung der Diplomarbeit) anerkannt.
  • All jenen Studierenden, welche die Zulassungsvoraussetzungen für die Kommissionelle Gesamtprüfung mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2004 erfüllt haben, wird das kieferchirurgische Praktikum und ihre notfallmedizinische Ausbildung sowie das Praktikum „Assistenz im 72-Wochen-Praktikum“ im Rahmen der Novelle 2004 anerkannt.
  • Beide LV aus „Radiologie und Strahlenschutz“ des II. Studienabschnittes werden im Rahmen der Curriculum-Novelle 2004 als VL+PR des 7. Semesters „Radiologie; und Strahlenschutz und Diagnostik“ anerkannt. (Das Seminar über „zahnärztliche Radiologie“ des ehemaligen 7. Semesters muss weiterhin im III. Studienabschnitt absolviert werden.)
  • Bis zum Ende des Sommersemester 2006 werden mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Curriculum-Novelle 2004 bereits abgelegte Fach- und LV-Prüfungen des 3ten Studienabschnitts dahingehend anerkannt, dass diese Fachgebiete nicht Teil der Z-SIP 4 oder 5 sind. Diese positiven Fachprüfungen müssen auf keinen Fall wiederholt werden, auch wenn die Z-Sip4 bzw. Z-Sip5 negativ absolviert wird.
  • All jenen Studierenden, die vor Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2004 sämtliche Praktika des 7. und 8. Semesters erfolgreich absolviert haben, werden die geleisteten Assistenzen im 72-wöchigen Praktikum als Praktikum "Assistenz im 72-wöchigen Praktikum" anerkannt.
  • All jenen Studierenden, welche die Zulassungsvoraussetzungen für die Z-Sip 6 mit Inkrafttreten der Curriculum-Novelle 2005 erfüllt haben, wird die LV „Rechtliche, ethische und wirtschaftliche Grundlagen“ im Rahmen der Novelle 2005 anerkannt. Für Studierenden die mit 30.11.2005 nicht die Vorraussetzungen zur Anmeldung zur kommissionellen Gesamtprüfung gem. Studienplan vom 30.6.2004 erfüllt haben, ist der positive Abschluss der LV gemäß Studienplan vom 30.6.2005, die Bedingung für die Anmeldung zur Z-SIP 6.