Gesetzliche Vorgabe
Der zweite Teil der dritten Diplomprüfung umfasst eine mündlich kommissionelle Prüfung aus dem wissenschaftlichen Fachgebiet, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist, wobei nach Möglichkeit die Betreuerin oder der Betreuer der Diplomarbeit, eine Vertreterin oder ein Vertreter aus einem nicht-klinischen Fach und eine Vertreterin oder ein Vertreter aus einem klinischen Fach als Prüferinnen bzw. Prüfer zu bestellen sind. Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Teil der dritten Diplomprüfung ist die positive Beurteilung der Diplomarbeit. (Curriculum, Novelle 2005)
Erläuterungen
Der zweite Teil der dritten Diplomprüfung umfasst eine kommissionelle Prüfung aus dem wissenschaftlichen Fachgebiet, dem das Thema der Diplomarbeit zuzuordnen ist.
Gegenstand der Prüfung ist das fachliche Umfeld der Diplomarbeit. Nach der etwa 15 minütigen Vorstellung der Diplomarbeit (bevorzugt Powerpoint Präsentation) durch die Studierenden sind alle drei PrüferInnen aufgefordert themenrelevante Fragen zu stellen. Diese Fragen müssen auf dem Protokollblatt vermerkt werden. Anschließend wird sowohl eine PrüferIn-bezogene Einzelbeurteilung sowie durch die Kommission eine Gesamtbeurteilung aus Diplomarbeit und Prüfung erstellt.
Die Prüfung erlangt nur dann Gültigkeit, wenn alle 3 PrüferInnen während der gesamten Prüfung anwesend sind.
Anmeldung zur Mündlich-kommissionellen Prüfung
Voraussetzung für die Anmeldung zur Mündlich-kommissionellen Prüfung ist die positive Beurteilung der Diplomarbeit durch den/die Betreuer/in sowie die positiv abgeschlossene Plagiatsprüfung (POK/grün).
Die ungebundene Diplomarbeit muss ca. 6 Wochen jedoch mindestens 4 Wochen vor Beginn der Anmeldefrist bei Frau Kneidinger abgegeben werden.