Gesetzliche Vorgaben
Die oder der Studierende ist berechtigt, das Thema der Diplomarbeit vorzuschlagen oder das Thema aus einer Anzahl von Vorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuerinnen und Betreuer auszuwählen (§59(1) UG2002).
Das Thema der Diplomarbeit ist einem der an der Medizinischen Universität Wien oder im Curriculum vertretenen wissenschaftlichen Fachgebiete zu entnehmen. (Satzung der Medizinischen Universität §17(4)).
Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, wenn die Leistungen der einzelnen Studierenden gesondert beurteilbar bleiben. (Satzung der Medizinischen Universität §17(4)).
Die oder der Studierende ist berechtigt, eine Betreuerin oder einen Betreuer nach Maßgabe der Möglichkeiten auszuwählen (Satzung der Medizinischen Universität §17(6)).
Erläuterung
Die Vereinbarung eines Themas erfolgt nach gegenseitiger Übereinkunft zwischen dem/der Betreuer/in und dem/der Studierenden.
Informationen und Kontaktdaten zu den BetreuerInnen
Informationen zu Literaturstudien