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Studierende

Studienabschluss-Stipendium


Ausschreibung von Studienabschluss-Stipendien für berufstätige Studierende der Medizinischen Universität Wien für das Sommersemester 2024

Die Studienabschluss-Stipendien dienen der Förderung von berufstätigen Studierenden in fortgeschrittenen Studienphasen und bezwecken die Unterstützung eines zeitnahen Studienabschlusses. Die Medizinische Universität Wien schreibt das Stipendium für das Sommersemester 2024 aus.


I. Voraussetzungen für die Antragstellung auf Zuerkennung eines Studienabschluss-Stipendiums

  • Aufrechte Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Medizinischen Universität Wien im beantragten Wintersemester bzw. Sommersemester (ein Stipendium kann für Semester, in denen Studierende beurlaubt sind, nicht zugesprochen werden).
  • Antragsberechtigt sind alle ordentlichen Studierenden, für welche in dem Semester, für das die Antragstellung erfolgt, eine Beitragspflicht besteht (und keine Erlass- oder Rückerstattungsgründe gemäß § 92 UG für diese Semester in Anspruch genommen wurden).
  • Im gewählten Studium müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung zumindest Pflichtstudienleistungen in folgendem Ausmaß erbracht worden sein:
Studien mit RegelstudiendauerMindestanzahl an erbrachten ECTS zum Zeitpunkt der Antragstellung
Diplomstudien      360 ECTS240 ECTS
Masterstudium     120 ECTS  80 ECTS
Doktoratsstudien 180 ECTS  30 ECTS + Empfehlungsschreiben von Betreuer/In
  • In dem genannten Studium sind für das Semester, für das die Antragstellung erfolgt, (Wintersemester 1.10.-28.2. bzw. Sommersemester 1.3.-30.9.) zumindest 8 ECTS‑Punkte an Pflichtstudienleistungen nachzuweisen. Die Studienaktivität von Doktoratsstudierenden wird anhand des Empfehlungsschreibens der/des Betreuers/Inn festgestellt.
  • Die maximale Bezugsdauer besteht längstens bis zur doppelten Studienzeit. (Berechnung maximale Bezugsdauer am Beispiel 6 Semester Doktoratsstudium: Regelstudienzeit beträgt 6 Semester, 2 Toleranzsemester, die Antragsmöglichkeit besteht für weitere 4 Semester - ergibt eine Gesamtstudiendauer von 12 Semestern. Beurlaubungen werden in die Berechnung nicht miteinbezogen und zählen daher nicht).
  • Selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit der/des Antragstellers/Inn. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des Sozialversicherungsdatenauszuges für das Semester, für das die Antragstellung erfolgt.

II. Antragstellung und erforderliche Nachweise

  • Ausgefülltes Antragsformular (english version) inklusive der Bekanntgabe des ausgewählten ordentlichen Studiums, für welches das Studienabschluss- Stipendium beantragt wird. 
  • Nachweis der Erwerbstätigkeit durch Vorlage des Sozialversicherungsdatenauszuges.
  • Im Falle eines Doppelstudiums an mehreren Bildungseinrichtungen kann das Stipendium an der Medizinischen Universität Wien nur beantragt werden, wenn der Studienbeitrag an der Medizinischen Universität Wien entrichtet wurde.

Unvollständig ausgefüllte Anträge bzw. Anträge mit fehlenden Unterlagen können bei der Stipendienvergabe nicht berücksichtigt und bearbeitet werden.


III. Zuerkennung

  • Die Höhe eines zuerkannten Studienabschluss-Stipendiums beträgt EUR 350,00 pro Semester pro Studierender/m.
  • Die Zuerkennung erfolgt durch das Rektorat im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung der Medizinischen Universität Wien. Auf die Zuerkennung eines Studienabschluss-Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Resultiert die Stipendienvergabe aus falschen oder unvollständigen Informationen, so ist das Studienabschluss-Stipendium unbeschadet weiterer straf- und/oder zivilrechtlicher Schritte zurückzuzahlen.

IV. Antragsfrist

Die Antragstellung erfolgt für das Wintersemester im Nachhinein von 1.4. bis 14.4. und für das Sommersemester im Nachhinein von 1.11. bis 14.11. jeden Jahres.

Zwischen der Antragsstellung und einer allfälligen Auszahlung des Studienabschluss-Stipendiums können mehrere Wochen liegen.