Allgemeine Informationen
- Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.
- Die Masterprüfung ist eine Defensio. Sie besteht aus der Verteidigung der Masterarbeit und einer Prüfung über deren wissenschaftliches Umfeld in Form eines einzigen Prüfungsaktes durch einen Prüfungssenat. Die Masterprüfung hat mündlich zu erfolgen.
- Die Masterprüfung hat einen Umfang von 3 ECTS-Punkten.
- Für die Masterprüfung gelten die Regeln der Satzung der Medizinischen Universität Wien. Die Studierenden, die die Voraussetzungen erfüllen melden sich beim zuständigen studienrechtlichen Organ der Medizinischen Universität Wien an. Der Prüfungssenat kann Personen beider Universitäten vorsehen.
- Der Prüfungssenat hat eine Beurteilung in folgender Form zu vergeben; positiver Erfolg ist mit "sehr gut" (1), "gut" (2), "befriedigend" (3), "genügend" (4), der negative Erfolg ist mit "nicht genügend" (5) zu beurteilen.
Meldung der kommissionellen Masterprüfung
Die Voraussetzung zur Anmeldung zur mündlich-kommissionellen Masterprüfung ist die vollständige erfolgreiche Absolvierung
- aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen
- positive Beurteilung der Masterarbeit.