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Nr8 Dermatologie, Kennzahl: 106/26

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 106/26, voraussichtlich ab 16. März 2026 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einem:einer Ärzt:in in Facharztausbildung im Sonderfach „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ zu besetzen.

Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Fachärzt:innenausbildung integriert.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 6.009,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zum:zur Fachärzt:in (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren.

Aufgaben und Tätigkeiten:

  • Die Aufgaben richten sich nach den ärzte- und krankenanstaltenrechtlichen Vorschriften
  • Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt in engem Kontakt mit wissenschaftlicher Forschung und Lehre

Anstellungserfordernisse und gewünschte Qualifikationen:

  • Abgeschlossenes Medizinstudium
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (C1)
  • Abgeschlossene Basisausbildung (Common trunk)
  • Erfahrung, Mitwirkung bei wissenschaftlichen Projekten und dokumentierte wissenschaftliche Arbeiten
  • Bereits begonnene FA-Ausbildung
  • Nachgewiesene Erfahrung auf dem Gebiet der Dermatologie, sodass der:die Kandidat:in sofort in den klinischen und wissenschaftlichen Betrieb aufgenommen werden kann
  • Vertiefte nachweisbare Erfahrung auf dem Gebiet der Biologie der Haut, insbesondere Haarfollikelbiologie und -pathologie
  • Abgeschlossenes PhD Studium
  • GCP Training Certificate
  • Nachgewiesene Lehre im Curriculum Humanmedizin der Medizinischen Universität Wien

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und laden daher besonders dazu ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der MedUni Wien. Informationen finden Sie unter
https://br-ap.meduniwien.ac.at/en/ueber-uns/behindertenvertrauenspersonen/.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 106/26 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 11. März 2026 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: IMPF-und IMMUNITÄTSNACHWEIS.
Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.