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Studierende

Anerkennung des Auslandsaufenthalts über ERASMUS

Nach der Rückkehr aus dem Ausland muss die Anerkennung des Aufenthalts innerhalb von 2 Monaten durchgeführt werden.

Nach Rückkehr von einem ERASMUS-Aufenthalt erfolgt die Anerkennung der Studienleistungen durch das International Office der MEdUni Wien. 
ERASMUS-Studierende erhalten die volle Anerkennung der im Ausland absolvierten Studienleistungen. Voraussetzung dafür ist, dass die ausländischen Studienleistungen von Inhalt und Umfang den entsprechenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der MedUni Wien äquivalent sind.

Bei ERASMUS-Aufenthalten im 5. Studienjahr wird dies durch die Erstellung des Learning Agreement sicher gestellt. Auf Verlangen ist der Nationalagentur bzw. dem zuständigen ERASMUS-Referats die tatsächliche Anerkennung durch die Universität vorzuweisen.

Die positive Absolvierung der KPJ-Tertiale des 6. Studienjahres über ERASMUS wird in Form von Anerkennungen in den Anerkennungsleistungen in MedCampus geführt. Daher sind für jedes der 3 KPJ-Tertiale die Voraus-Anerkennungen in MedCampus einzutragen. Die vorerfassten Anerkennungen werden vom International Office gültig gesetzt, wenn das korrekt ausgefüllte Learning Agreement for Traneeships eingereicht wurde, der Aufenthalt auf MedCampus registriert wurde und die erfassten Daten korrekt sind. Wir ersuchen Sie, eine rasche Bearbeitung der Anerkennungen von im Ausland absolvierten KPJ-Tertialen zu ermöglichen, indem Sie die Vorerfassung des Vorausbescheides in MedCampus bis spätestens 4 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes durchführen.

Ausfüllhilfen für Testatblätter:

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