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[in German:] Bioethikkommission für "grundlegende Reform des Fortpflanzungsrechts"

[in German:] Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Verbot von Ei- und Samenspenden

(Wien, 13-04-2010) Für eine "grundlegende Reform des Fortpflanzungsrechts" hat sich die Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt in ihrer turnusmäßigen Sitzung gestern, Montag, ausgesprochen. Anlass für die Forderung ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), wonach Österreich mit dem Verbot von Ei- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstoße.

Die Entscheidung des EGMR mache eine Reform des Fortpflanzungsmedizingesetzes unausweichlich, argumentieren die Mitglieder der Bioethikkommission am Dienstag in einer Aussendung. Die Reform sollte sich allerdings nicht auf eine punktuelle Korrektur der vom EGMR beanstandeten Regelungen beschränken.

Vielmehr sollte der Gesetzgeber die Entscheidung zum Anlass nehmen, "auch andere Wertungswidersprüche im Fortpflanzungsmedizingesetz zu beseitigen". Die Experten des Gremiums verwiesen in diesem Zusammenhang auf ihre bereits präsentierten Stellungnahmen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vom Juli 2004 und zur Stammzellforschung vom März 2009. In diesen würden "derartige Wertungswidersprüche aufgezeigt".

Bezüglich der Stammzellforschung hatte sich eine Mehrheit der Kommission für eine Freigabe ausgesprochen, letztendlich wurde aber eine zweiteilige Empfehlung abgegeben. Ähnlich verlief die Entscheidung bei der PID, auch dafür gab es zwei Papiere.

Anfang April hatte der EGMR festgestellt, dass Österreich mit seinem Verbot von Eizellen- und Samenspenden für Befruchtungen im Labor gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie verstößt und unfruchtbare Paare diskriminiere. Die Straßburger Richter hatten damit zwei österreichischen Paaren Recht gegeben, deren Kinderwunsch wegen des fraglichen Verbots unerfüllt geblieben ist. So konnte eines der beiden Paare keine Kinder bekommen, weil die Frau zugewachsene Eileiter hat und ihr Mann unfruchtbar ist. Das Paar beantragte daher als einzige Möglichkeit eine Befruchtung im Reagenzglas mit Samen eines Spenders. Im zweiten Fall hat die Frau keine eigenen Eizellen, ihr Mann ist hingegen zeugungsfähig. Das Paar wollte daher eine In-Vitro-Befruchtung mit Eizellen einer Spenderin. Beide Anträge wurden von den Behörden abgelehnt.