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[in German:] Diskussionsbeitrag: Behindertes Kind als „Schadensfall“

[in German:] (Wien, 21-04-2011) Die Österreichische Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin und die Medizinische Universität Wien präsentierten heute bei einer Pressekonferenz an der MedUni Wien einen Diskussionsbeitrag zur Thematik „Kind als Schaden“ in der Pränataldiagnostik. Seit Jahren besteht diesbezüglich Handlungsbedarf nach einer gesetzlichen Änderung, die auch im aktuellen Regierungsprogramm festgeschrieben ist.

Während die Geburt eines gesunden Kindes laut Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) nie einen „Schaden“ darstellen kann, wird (der Unterhalt für) ein behindertes Kind als ersatzpflichtiger Schaden angesehen, wenn die Fehlbildung im Ultraschall „übersehen“ wurde. Diese polarisierende OGH-Rechtsprechung führt zu einer klaren Diskriminierung des behinderten Kindes.

Andererseits ist die derzeitige Haftung der ÄrztInnen bei Übersehen von Fehlbildungen (wenn sie diese auch nicht verursacht haben!), nämlich die lebenslange Leistung des Gesamtunterhaltes für das behinderte Kind durch den Arzt/die Ärztin nicht angemessen. 
Der im Februar 2011 präsentierte Gesetzesentwurf, der den völligen Haftungsausschluss der GynäkologInnen vorsah, war nicht mehrheitsfähig und wurde von der Ärzteschaft in dieser Form nie gefordert bzw. unterstützt.

Daher stellten die Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin und die MedUni Wien heute ein Konzept vor, das die Diskriminierung der behinderten Kinder beseitigt und trotz einer notwendigen Beschränkung der Arzthaftung keine Nachteile für die betroffenen Kinder bzw. ihre Eltern bringen soll.

» <link fileadmin hp-relaunch pdforganisation oeffentlichkeitsarbeit presse info_oegppm.pdf _blank download file>Unterlage der Österreichischen Gesellschaft für Prä- und Perinatale Medizin