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[in German:] Nach Verwaltungsstrafe wegen Überstunden von Anästhesisten - Gang zum VwGH

[in German:] (Wien, 11-03-2010) Universitätsrat und Rektor Schütz: „Entscheidung des Unabhängigen Verwaltungssenats (UVS) nicht im Interesse der Patienten“.

Der UVS Wien hat über den Rektor der MedUni Wien wegen Verletzung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes bei Anästhesisten Verwaltungsstrafen verhängt. Nach der Ansicht des UVS ist der Rektor für die Einhaltung der Arbeitszeiten der Ärztinnen und Ärzte, die dem AKH von der MedUni Wien zur Patientenversorgung im klinischen Bereich zur Verfügung gestellt werden, verantwortlich.

Der Rektor der Medizinischen Universität Wien wird dagegen nun Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erheben. Das hat der Universitätsrat der MedUni Wien bei seiner Sitzung von Montag Nachmittag bestätigt und befürwortet: „Die Befolgung dieser Rechtsauffassung hätte im überprüften Zeitraum zu einer schweren Beeinträchtigung der Patientenversorgung geführt. Die MedUni Wien hat die gesetzliche Pflicht, dem AKH die bei ihr beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zur Patientenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Im Interesse der Patienten einerseits und im Sinne von Forschung und Lehre andererseits sind dem AKH und der MedUni klar unterschiedliche Rollen zugewiesen“, heißt es dazu aus dem Unirat. „Die MedUni Wien ist zwar formal Dienstgeber der auch zu Forschung und Lehre verpflichteten Ärztinnen und Ärzte an den Universitätskliniken. Hinsichtlich der Patientenbetreuung unterliegen sie jedoch ausschließlich der Aufsicht durch das AKH. Nur das AKH kann entscheiden, ob etwa ein Anästhesist bei einer länger dauernden Operation Überstunden absolvieren muss oder nicht.“

Die Anzeige des Arbeitsinspektorats war bereits vor einem Jahr von der zuständigen Magistratsabteilung als erster Instanz mit dem Argument zurückgewiesen worden, dass der Rektor der MedUni Wien die Abläufe der Krankenversorgung nicht steuern könne. Der UVS Wien hat in zweiter Instanz diese Entscheidung aufgehoben. Er weist auf die Rechtspflicht der Stadt Wien als Krankenanstaltenträger des AKH zur Sicherstellung eines bedarfsdeckenden Anstaltsbetriebs hin. Dazu zähle auch die Pflicht der Stadt Wien zur Bereitstellung der Ärztinnen und Ärzte in der erforderlichen Anzahl. Derzeit setzt die Stadt Wien keine eigenen Ärztinnen und Ärzte in der Patientenversorgung ein. Da die bei der MedUni Wien beschäftigten Ärztinnen und Ärzte nur Dienste im gesetzlich zulässigen Ausmaß verrichten dürfen, müsse die Stadt Wien bei zusätzlichem ärztlichem Bedarf entsprechende Schritte setzen. Dass die Arbeitszeitüberschreitungen zur Vermeidung von Notsituationen in der Patientenversorgung im AKH erfolgt sind, hat der UVS nicht berücksichtigt.

„Ein Anästhesist kann wohl nicht während einer Operation einfach den Patienten im Stich lassen“, heißt es dazu vom Rektorat der MedUni Wien in der Wiener Spitalgasse. „Die MedUni Wien hat keinen Einfluss auf die Einteilung der Ärztinnen und Ärzte bei Operationen“.

Für die Zukunft setzt man an der MedUni Wien auf die geplante gemeinsame Betriebsführungsgesellschaft mit dem AKH. „Dies erleichtert“, so das Rektorat „die  Abstimmung zwischen klinischem Routinebetrieb im AKH und Unibetrieb und ermöglicht damit eine Leistungs- und Personalplanung. Dadurch werden künftig gegen die Interessen der Patienten gerichtete Verurteilungen wie im gegenständlichen Fall abgewehrt.“

Außerdem liegen die vom Arbeitsinspektorat angezeigten Übertretungen schon über zwei Jahre zurück, die Situation hat sich in den letzten beiden Jahren bereits deutlich entspannt. Sie  wird sich nach den Worten von Rektor Wolfgang Schütz zunehmend normalisieren, da es ihm Anfang des heurigen Jahres gelungen ist, Mittel für fehlende Arztstellen für die Jahre 2010-2012 vom zuständigen Ministerium zu bekommen.