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[Translate to English:] Arbeitszeitgesetz für ÄrztInnen: MedUni Wien initiiert Arbeitsgruppe

[Translate to English:] Rektorats- und BetriebsvertreterInnen aller drei medizinischen Universitäten erörtern Gehaltsstruktur

[Translate to English:] (Wien, 14-11-2014) Die Medizinische Universität Wien setzt anlässlich der Änderung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes (KA-AZG) ab 1. Jänner 2015 in enger Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat erste Maßnahmen, um die Herausforderungen durch die bevorstehende Reduzierung der Arbeitszeiten für die KlinikärztInnen zu lösen. Unter anderem wird die MedUni Wien eine Arbeitsgruppe der Rektorats- und BetriebsvertreterInnen aller drei Medizinischen Universitäten initiieren, in der die Gehaltsstruktur der österreichischen Universitätsärztinnen und -ärzte im nationalen Vergleich erörtert und eine Erhöhung der Grundgehälter verhandelt werden soll.

Außerdem hat das Rektorat der MedUni Wien beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bereits jetzt einen Mehrbedarf für das ärztliche Personalbudget für die nächste Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 geltend gemacht.

Die gesetzlich nun vorgesehene Arbeitszeitverkürzung erfolgt in Reaktion auf ein Mahnschreiben der Europäischen Kommission. Daher hat der österreichische Nationalrat die KA-AZG-Novelle beschlossen, die am 1. Jänner 2015 in Kraft tritt. Ziel dieser Neuregelung ist es, in zwei Etappen bis 2021 die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit von KlinikärztInnen von derzeit 60 Stunden auf 48 Stunden zu reduzieren. Um die damit verbundenen organisatorischen und finanziellen Umsetzungsmaßnahmen treffen zu können, wird den Krankenanstaltenträgern eine gesetzliche Übergangsfrist eingeräumt, die vorsieht, dass mit 1. Jänner 2018 die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf 55 Stunden und mit 1.7.2021 auf 48 Stunden reduziert werden muss.

Für diese Übergangsphase ist im Gesetz eine so genannte Opt-out-Regelung vorgesehen, die es möglich macht, dass die ÄrztInnen mit ihrer Zustimmung bis 2021 wie bisher mit Nacht- und Wochenenddiensten bis zu 60 Stunden wöchentlich arbeiten. Die MedUni Wien-ÄrztInnen haben daher jetzt die Wahl, entweder weiterhin durchschnittlich maximal 60 Stunden wöchentlich zu arbeiten oder gleich das mit 1.7.2021 allgemein geltende Modell mit maximal 48 Stunden anzunehmen.

Abhängig von der Zahl der Opt-out-Erklärungen wird an der Meduni Wien der Bedarf zusätzlicher ÄrztInnen erhoben, die notwendig sind, um die derzeitigen Nacht- und Wochenenddienste weiter betreiben zu können.

Die von der MedUni Wien initiierte Arbeitsgruppe zur Gehaltsstruktur der Universitäts-ÄrztInnen soll sich in weiterer Folge unter Einbindung aller verantwortlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene mit neuen Gehalts- und Dienstplanmodellen für die Universitätskliniken beschäftigen.

Außerdem soll 2015 in Zusammenarbeit von Rektorat, Betriebsrat und KlinikleiterInnen eine Lösung erarbeitet werden, die auch die Forschungs- und Lehrtätigkeit der Universitäts- ÄrztInnen entsprechend ermöglichen soll, und die berufsgruppenübergreifende Umverteilung von Aufgaben, mit denen die ÄrztInnen derzeit neben ihren ärztlichen Tätigkeiten belastet sind, gewährleistet.