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Nr48 Kinder- und Jugendheilkunde, Kennzahl: 9064/21

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde / Klinische Abteilung für Pädiatrische Nephrologie und Gastroenterologie mit der Kennzahl: 9064/21, voraussichtlich ab 3. Jänner 2022 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einer Ärztin / einem Arzt in Facharztausbildung im Sonderfach „Kinder- und Jugendheilkunde“ zu besetzen.

Die Basisausbildung gemäß § 6a Ärztegesetz 1998 und § 6 der Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) ist, soweit erforderlich, in der Facharztausbildung integriert.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 4.727,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Kinder- und Jugendheilkunde an.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Abschluss der Ausbildung zur Fachärztin / zum Facharzt (§§ 8, 26 Ärztegesetz 1998), spätestens jedoch nach Ablauf von 7 Jahren.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Interesse und Erfahrung in PatientInnensicherheitsforschung sowie pädiatrischer Nephrologie und Rheumatologie.

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungs-funktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 9064/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 9064/21 bis 22. Dezember 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.