Skip to main content Deutsch

Nr26 Urologie, Kennzahl: 4210/21

Sorry, this content is only available in German!

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Urologie mit der Kennzahl: 4210/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Studienkoordinatorin / Studienkoordinators (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 2. August 2021 (befristet auf die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.147,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Mitarbeit an Studien der Universitätsklinik für Urologie, Organisation und Planung klinischer Studien, Datenmanagement, Abrechnung und Fakturierung, Laborlogistik.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Vorerfahrung/Tätigkeit im Gesundheitsbereich, fundierte EDV- und Englischkenntnisse, schnelle Auffassungsgabe, gute Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Organisationstalent, Eigenständige strukturierte Arbeitsweise, Fremdsprachenkenntnisse.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 4210/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 4210/21 bis 21. Juli 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.