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Nr30 Innere Medizin I - Krebsforschung, Kennzahl: 5302/21

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin I / Institut für Krebsforschung mit der Kennzahl: 5302/21 eine Ersatzkraftstelle einer / eines vollbeschäftigten Chemisch-technischen Assistentin / Chemisch-technischen Assistenten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 1. September 2021 (befristet bis 31. Dezember 2023) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.147,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Zellbiologische Methoden, Isolierung von Zellen aus verschiedenen Geweben, Kultivierung und Charakterisierung, Datenverarbeitung.

Anstellungserfordernisse: Facheinschlägige Matura (z.B.: Rosensteingasse) oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Praktische Erfahrungen in zellbiologischer und molekularbiologischer Labortätigkeit, Erfahrung mit funktionellen Essays zur Untersuchung maligner Eigenschaften in Zellkultur; Genauigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, sehr gute EDV-Kenntnisse, Englischkenntnisse.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 5302/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5302/21 bis 18. August 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.