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Nr39 Innere Medizin I, Kennzahl: 6637/22

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin I mit der Kennzahl: 6637/22 eine Ersatzkraftstelle einer halbbeschäftigten Schreibkraft (w/m/d) (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIa) voraussichtlich mit 17. Oktober 2022 (befristet bis 31. Oktober 2026) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 977,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Schreibkraft Leitstelle Stationärbereich; Administration stationärer Aufnahmen, Verlegungen und Entlassungen, Durchführung von patient:innenbezogenen Schreibarbeiten für den ärztlichen Dienst, Allgemeine nicht-med. Auskunftserteilung, Telefonkommunikation.

Anstellungserfordernisse: Einschlägig erworbene Kenntnisse oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse (z.B. abgeschlossene Lehre, Fachschulabschluss).

Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung mit administrativen und organisatorischen Tätigkeiten, gute Deutschkenntnisse, Schreiben nach Diktat, PC-Kenntnisse, Teamfähigkeit und Flexibilität.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerber:innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 6637/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 6637/22 bis 12. Oktober 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.