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Nr40 Anästhesie, Kennzahl: 6713/22

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Anästhesie, Allgemeine Intensivmedizin und Schmerztherapie / Klinische Abteilung für Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie mit der Kennzahl: 6713/22 eine Stelle eines:einer vollbeschäftigten Kanzleibediensteten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 24. Oktober 2022 (befristet bis 30. Juni 2023) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.082,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Ambulanzschreibkraft, organisatorische und administrative Tätigkeiten im Bereich OP- und Bettenorganisation, Terminplanung und –vergabe an Patient:innen.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst.

Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisse (Windows 10, AKIM, SAP), gute Kenntnisse medizinischer Begriffe, Erfahrung als Ambulanzschreibkraft bzw. Sekretariatserfahrung, Englisch in Wort und Schrift, OP-Terminkoordination.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerber:innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 6713/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 6713/22 bis 19. Oktober 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.