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Nr42 Orthopädie und Unfallchirurgie, Kennzahl: 7126/21

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie / Klinische Abteilung für Unfallchirurgie mit der Kennzahl: 7126/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 1. Dezember 2021 (befristet bis 31. Dezember 2022) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.023,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Sekr. Tätigkeit, PatientInnenverwaltung (Termine), Bearbeitung von Patientenbeschwerden, Mitarbeit Qualitätssicherung, Protokollführung bei Sitzungen, Inventarverwaltung, Raumverwaltung, Telefon, Ablage, Bestellungen.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Perfekte Beherrschung der deutschen Orthographie, sehr gute Maschinschreibkenntnisse, EDV-Grundkenntnisse, gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, sehr gute Umgangsformen, Bereitschaft in einem Team zu arbeiten. Lernbereitschaft und Flexibilität.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 7126/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 7126/21 bis 10. November 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.