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Nr7 Radiologie, Kennzahl: 963/22

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An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Radiologie und Nuklearmedizin mit der Kennzahl: 963/22 eine Ersatzkraftstelle einer / eines vollbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 1. April 2022 (befristet bis 31. März 2023 mit der Option auf Verlängerung bis 30. April 2024) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.210,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Terminverwaltung, Anlaufstelle für die Gesamtklinik, Korrespondenz, Ablage, Schreiben nach Diktat, Vorbereitung von Meetings, Telefonverwaltung, Administrative Tätigkeiten.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Matura, gute EDV Kenntnisse (Windows, Word, Excel), stressresistent, Flexibilität, Teamfähigkeit, Englisch in Wort und Schrift, selbstständiges- und eigenverantwortliches Arbeiten, Pünktlichkeit, Überstundenbereitschaft.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 963/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 963/22 bis 9. März 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.