Skip to main content Deutsch

Zugangsvoraussetzungen

Sorry, this content is only available in German!

Voraussetzung für die Zulassung zum Universitätslehrgang „Psychotherapie: Verhaltenstherapie“ ist ein Nachweis über:

  • ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium, einen abgeschlossenen Fachhochschul-Masterstudiengang oder ein gleichwertiges an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfolgreich abgeschlossenes Studium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS;
    oder
    die allgemeine Universitätsreife (iSd § 64 UG), und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem der folgenden Bereiche: Psychotherapie, Psychologie, Pädagogik, Soziale Arbeit, Philosophie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Musiktherapie.
  • ein abgeschlossenes psychotherapeutisches Propädeutikum oder zumindest der Nachweis eines Praktikumsplatzes für die Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums (der Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums ist Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit);
  • die Annahme als Ausbildungskandidat:in für die fachspezifische Psychotherapieausbildung gemäß den Vorgaben des geltenden Psychotherapiegesetzes durch die ÖGVT; dies impliziert jedenfalls, dass das 24. Lebensjahr vollendet wurde.
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen (C1 Niveau)
  • Kenntnisse der englischen Sprache, die das Lesen von Fachliteratur erlauben (B2 Niveau)
  • Computerkenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer Lehr- und Lernplattform sowie die Benützung von Literaturdatenbanken ermöglichen (ECDL-Core)