Erläuterungen
- Bei der Abfassung der Diplomarbeit sind die Vorgaben im Leitfaden einzuhalten
- Die Mindestseitenzahl beträgt 50 Seiten •
Zur Seitenanzahl des Hauptwerkes zählt z.B.:
Zusammenfassung (D, E), Einleitung, Material/Methode,
Ergebnisse, Diskussion, Literaturverzeichnis
• Zur Seitenanzahl des Hauptwerkes zählt nicht:
Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Votum, Danksagung,
Abbildungs-, Abkürzungs- und Tabellenverzeichnis,
Projektplan, Anhang etc. - Der Aufbau der Diplomarbeit soll dem einer wissenschaftlichen Arbeit nach den Vancouver-Richtlinien entsprechen.
Good Scientific Practice
Universitäten haben die Aufgabe, Forschung zu fördern und tragen die Verantwortung dafür, dass Forschungsprojekte einwandfrei nach wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Kriterien durchgeführt werden.
Um dies zu gewährleisten müssen von den Universitäten klare Regeln und Standards festgelegt werden. Die vorliegenden „Good Scientific Practice“ – Ethik in Wissenschaft und Forschung – Richtlinien der Medizinischen Universität Wien lösen das schon 2001 erstellte Dokument ab. Sie sind unter Berücksichtigung neuester internationaler Guidelines von der MedUni Wien ausgearbeitet, vom Senat beschlossen und im Mitteilungsblatt der MedUni Wien im Juli 2012 veröffentlicht worden.
Diese Richtlinien sind für alle Angehörigen der MedUni Wien verbindlich. Sie sollen garantieren, dass an der MedUni Wien durchgeführte Forschung nach internationalen Standards vorgenommen wird. Sie unterstützen aber auch die Forscherinnen und Forscher selbst, indem sie ihre Rechte und Pflichten klar formulieren.
Das gemeinsame Ziel muss eine dem Gemeinwohl verpflichtete, nach wissenschaftlichen und ethischen Kriterien integre, transparente und im internationalen Wettbewerb auch erfolgreiche Wissenschaft darstellen.
Ethik
Es ist erforderlich, dass der/die DiplomandIn als Studienmitarbeiter angeführt ist.
Fragen bitte an: natalia.planer@meduniwien.ac.at, oder 40400/22480 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr.
Sollten Sie Ihre Studie an einer Institution ausserhalb der Medizinischen Universität Wien durchführen, ist primär die lokale Ethikkommission für die Erstellung eines Votums zuständig. Falls diese kein Votum ausstellt, bitte ebenfalls mit Frau Dr. Planer Rücksprache halten und eine Bestätigung der zuständigen Ethikkommission beilegen.
Tierversuch
Bei Studien, die eine Bewilligung der Tierversuchskommission benötigen, ist vor Beginn ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Einrichtung zu stellen.
Datenschutz
Vor Durchführung einer Umfrage an der Medizinischen Universität Wien (online oder durch Verteilen der Fragebögen) ist verpflichtend die Stellungnahme der inneruniversitären Datenschutzkommission einzuholen. Dies betrifft sämtliche Fragebogenerhebungen, anhand deren Daten (auch in anonymisierter Form) von MitarbeiterInnen, Studierenden oder StudienwerberInnen der Medizinischen Universität Wien erhoben werden. Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die Inneruniversitäre Datenschutzkommission.