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Sterbedatenabgleich

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Das Service stellt Ihnen die Sterbedaten der Statistik Austria aus dem Zeitraum 1970 - zum Vorjahr zur Verfügung. Die Daten enthalten den Zeitpunkt und die ICD10-codierten Todesursachen für die medizinische Forschung und Qualitätskontrolle. Sie werden regelmäßig im Sommer des nachfolgenden Jahres aktualisiert.

Seit Anfang 2015 werden die Sterbedaten der Statistik Austria und die ICD-codierte Todesursachen über ein zentrales Service abgeglichen. Dieses steht allen Mitarbeiter:innen der MedUni Wien für die medizinische Forschung und Qualitätskontrolle zur Verfügung und umfasst ausschließlich PatientInnen des AKH.

Durch die gemeinsame Initiative der Medizinischen Universitäten konnte eine Ergänzung im Universitätsgesetz 2002 (UG2002) erwirkt werden, welche die Weitergabe von Sterbedaten neu regelt.

Die Ergänzung im Universitätsgesetz 2002 (UG2002) in Form des §30a ermöglicht die "Weitergabe und Verwendung von Sterbedaten für wissenschaftliche Zwecke".   Diese Änderung wurde im Bundesgesetzblatt am 13.01.2015 veröffentlicht. In den Erläuterungen zu § 30a UG2002 70/ME XXV. GP - Ministerialentwurf wird folgendes präzisiert: "… Durch diese Bestimmung wird daher eine Rechtsgrundlage im UG2002 geschaffen, die es der Bundesanstalt Statistik Österreich ermöglicht, das Sterbedatum und die Todesursache durch Vereinbarung für die medizinische Forschung zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wird normiert, dass die betreffende Ethikkommission in die Verwendung der Sterbedaten zu involvieren ist. Jedenfalls unterliegen die wissenschaftlichen Einrichtungen und deren Angehörige hinsichtlich der Sterbedaten einer Geheimhaltungspflicht und haben den Zugang zu diesen Daten ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke sicherzustellen."

Die Stammdaten aller Patient:innen des AKH, die auch im wissen­schaftlichen Dokumentations- und Auswertesystem RDA (Research Documentation & Analysis Plattform) der MedUni Wien gespeichert sind, sollen jährlich mit den Sterbe­daten der Statistik Austria elektronisch abgeglichen werden. Für die Speicherung dieser personenbezogenen, sensiblen Daten gibt es eine gültige Meldung beim Österreichischen Datenverarbeitungsregister (DVR 2108638), die auch die Sterbedaten beinhaltet. Die Speicherung und die Nutzung dieser Daten erfolgt entsprechend den Auflagen des Daten­schutz­gesetzes (DSG2000).

Die Ethikommission der MedUni Wien wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen des UG2002 mit der Anforderung für eine allgemeine Lösung für den Sterbe­datenabgleich im Kontext sterbefallbezogener Analysen für wissenschaftliche Zwecke und Qualitätskontrolle befasst.

Aufgrund der jährlich einzuholenden Genehmigung der Ethikkommission zum automatisierten Datenabgleich können die Sterbedaten in der RDA für alle Forschungsfragen zur Verfügung gestellt werden. Für die konkrete Nutzung der Sterbedaten im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten (wie Studien, Register) ist ein positives Ethikvotum Voraussetzung.

Neben den wissenschaftlich relevanten klinischen Daten der Patient:innen des AKH werden auch die Sterbedaten des AKH und des KAV automatisiert aus dem AKIM in die RDA übergeleitetet. Jetzt stehen ergänzend auch die Sterbedaten der Statistik Austria zur Verfügung. Die Aktualisierung dieser Daten erfolgt einmal pro Jahr.

Die Sterbedaten können für Mitarbeiter:innen der MedUni Wien unter folgenden Bedingungen zur Verfügung gestellt werden:

1.) Sterbedaten für wissenschaftliche Zwecke im Rahmen von Forschungsprojekten

  • Aus den eingereichten Unterlagen (Studienprotokoll, Antrag, etc.) muss klar zu erkennen sein, dass „Outcome-Daten“ (Todesdatum, Sterbedatum, Überleben, Todesrate, Todesursachen, Outcome, Überlebens­wahrscheinlichkeit und dgl.) integrativer Bestandteil der projektierten wissenschaftlichen Fragestellungen sind. In diesem Fall genügen das positive Ethikvotum und darin referenzierten Dokumente zur Berechtigung der Sterbedatenauswertung.
  • Andernfalls muss ein bereits bestehendes Ethikvotum durch ein „Amendment“ betreffend „Outcome-Daten“ ergänzt werden. Dann dürfen die Sterbedaten RDA-seitig für Auswertungen zur Verfügung gestellt werden.
     

2.) Sterbedaten für Qualitätskontrolle

  • Für Anwendungen, die zwar zum Zweck der wissenschaftlichen Datennutzung in der RDA aufgebaut wurden, aber Behandlungsdaten inkludieren und den Bereich Qualitätskontrolle subsummieren, dürfen Sterbedaten ohne Ethikvotum zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist es notwendig, den konkreten Anwendungsfall zu beschreiben.
  • Werden solche Daten in der Folge im Kontext von Forschungsprojekten (z.B. für Publikationen) genützt, muss ein entsprechendes Ethikvotum eingeholt werden.

Falls Sie Sterbedaten nutzen möchten, füllen Sie bitte das Antragsformular aus, in dem präzisiert wird, ob die Sterbedatenauswertung ausschließlich für Forschungszwecke oder Qualitätskontrolle vorgesehen ist.

Das ausgefüllte Formular kann per Fax: +43 1 401 60-92 1200 oder eingescannt per Email an
it4science@meduniwien.ac.at geschickt werden.

Die Definition der dem Antrag zugrundeliegenden Ausgangsdaten für die Nutzung von Sterbedaten kann auf mehrere Arten erfolg

  1. Angabe eines Projektes in der RDA
  2. Angabe eines Patien:iInnen-Kollektivs in der RDA
  3. Übergabe einer Patientenliste in einer Excel-Tabelle, die zumindest Zunamen, Vornamen,
    Geschlecht (M/F/U) und Geburtsdatum (tt.mm.jjjj) beinhalten muss.

    Vorzugsweise sollte auch ein eindeutiger Schlüssel zur Identifikation der Patient:innen (LIC, ISH-Patient:innennummer, MAC, Barcode) mitgeliefert werden.
    Die Datei kann von einer MedUni Wien E-Mail Adresse an:
    it4science@meduniwien.ac.at geschickt werden oder in der persönlichen Ablage in der RDA hochgeladen werden. (Bei Ablage in der RDA bitte informelles E-Mail an
    it4science@meduniwein.ac.at)
    Im Falle von keinem RDA Zugang wenden Sie sich bitte an
    it4science@meduniwien.ac.at.

Die Sterbedaten können folgendermaßen zur Verfügung gestellt werden:

  1. Direkt im jeweiligen RDA-Projekt
  2. Excel-Tabelle zum Download über die RDA
  3. Excel-Tabelle per E-Mail über eine MedUni Wien Adresse. Dabei ist zu beachten, dass die
    automatisierte Weiterleitung von dienstlichen E-Mails an einen externen E-Mail-Account untersagt ist, Richtlinie für IT-Services und Endgeräte.