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Informationsfreiheitsgesetz

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Mit 1.9.2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten. Damit wurde das Amtsgeheimnis abgeschafft. Dem Transparenzgedanken folgend sind auch öffentliche Universitäten verpflichtet, proaktiv  Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen.

In diesem Zusammenhang wird auf das Mitteilungsblatt der MedUni Wien verwiesen, in dem gemäß § 20 Abs 6 UG wesentliche Informationen abrufbar sind (z.B. Satzung, Entwicklungsplan, Organisationsplan, Wissensbilanz, Leistungsvereinbarung, Rechnungsabschluss, Geschäftsordnung von Organen, Verordnungen, Richtlinien etc.)

Weitere Informationen finden sich zudem im

Gemäß § 5 IFG wurde die Open Data-Plattform data.gv.at zum Informationsregister bestimmt. Bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmung (1.12.2025) veröffentlicht die MedUni Wien Verträge von allgemeinem Interesse, soweit keine Geheimhaltungsinteressen Dritter entgegenstehenden, auf der Website.

Zur Umsetzung an der MedUni Wien wurde die „Koordinationsstelle Informationsfreiheitsgesetz“ in der Abteilung Recht und Compliance geschaffen, die unter informationsfreiheit@meduniwien.ac.at erreichbar ist. An diese Mail-Adresse sind auch Informationsbegehren zu richten. Informationen können auf individuellen Antrag erteilt werden, soweit keine gesetzlich normierten Geheimhaltungsgründe entgegenstehen.

Nähere Details sind in einer Verordnung des Rektorats geregelt und im Mitteilungsblatt kundgemacht.


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