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Zugangsvorraussetzungen

Akademische Qualifikation

Für die Zulassung ist der Nachweis eines abgeschlossenen Bachelorstudiums oder eines anderen abgeschlossenen Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erforderlich.
Der Umfang muss mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkte betragen. Zugelassene Disziplinen sind:

  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Psychologie
  • Pflegewissenschaften
  • Ernährungswissenschaften
  • Psychotherapie
  • Soziale Arbeit
  • Pharmazie
  • Biologie
  • Gesundheitswissenschaften/Health Studies
  • Kultur- und Sozialanthropologie
  • Soziologie
  • Pädagogik/Sozialpädagogik
  • Kommunikationswissenschaften
  • Rechtswissenschaften
  • Theologie

Berufserfahrung

Zusätzlich müssen mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit einem Anstellungsverhältnis von mindestens 20 Stunden pro Woche in einem oder mehreren der folgenden Bereiche nachgewiesen werden:

  • Tätigkeit als Arzt oder Ärztin
  • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Gehobener medizinisch-technischer Dienst (MTD)
  • Gehobene medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe
  • Fachverwandte Berufe im Gesundheitswesen (z. B. Hebammen)
  • Sozialberufe

Sprachkenntnisse

Deutsch: Nachweis der Kenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome, Abschlusszeugnisse oder Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung. Nachweis entfällt, wenn Deutsch die Erstsprache ist.

Englisch: Nachweis der Kenntnisse auf dem Niveau B2 des GER durch international anerkannte Sprachzertifikate/-diplome, Abschlusszeugnisse oder Überprüfung durch die wissenschaftliche Lehrgangsleitung. Nachweis entfällt, wenn Englisch die Erstsprache ist.


Computerkenntnisse

Vorausgesetzt werden Computerkenntnisse, die eine problemlose Nutzung einer Lehr- und Lernplattform sowie die Benutzung von Literaturdatenbanken ermöglichen.


Bewerbungsunterlagen

Dem Antrag auf Zulassung sind beizulegen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Curriculum Vitae

Überprüfung der Eignung

Die wissenschaftliche Lehrgangsleitung überprüft die Eignung der Bewerber:innen anhand der vorgelegten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs.


Zulassung und Teilnehmerzahl

  • Die Zulassung ist nur vor Beginn des Universitätslehrgangs und innerhalb der Zulassungsfristen möglich.
  • Die maximale Zahl der Teilnehmer:innen wird von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung unter pädagogischen, organisatorischen und budgetären Gesichtspunkten festgelegt.

Antragstellung und Entscheidung

Gemäß § 70 Abs. 1 in Verbindung mit § 51 Abs. 2 Z 22 UG haben die Teilnehmer:innen die Zulassung als außerordentliche Studierende zu beantragen.
Über die Zulassung entscheidet das Rektorat auf Vorschlag der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung, basierend auf den verfügbaren Studienplätzen und der Qualifikation der Bewerber:innen.