Was ist die „Nostrifizierung“?
„Nostrifizierung“ bedeutet die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums.
In § 90 Universitätsgesetz 2002 – UG sind die Rahmenbedingungen für das Nostrifizierungsverfahren normiert. Nähere Bestimmungen sind in der Satzung der Medizinischen Universität Wien festgelegt.
An der Medizinischen Universität Wien kann ein Antrag auf Nostrifizierung für das Diplomstudium Humanmedizin (UN202) oder das Diplomstudium Zahnmedizin (UN203) gestellt werden.
Mit der erfolgreichen Absolvierung eines Nostrifizierungsverfahrens in der Humanmedizin wird die Berechtigung erlangt, den inländischen akademischen Grad „Doktor/in der gesamten Heilkunde“, lateinische Bezeichnung „Doctor medicinae universae“, abgekürzt „Dr. med. univ.“ an Stelle des ausländischen akademischen Grades zu führen.
Mit der erfolgreichen Absolvierung eines Nostrifizierungsverfahrens in der Zahnmedizin wird die Berechtigung erlangt, den inländischen akademischen Grad „Doktor/in der Zahnheilkunde“, lateinische Bezeichnung „Doctor medicinae dentalis“, abgekürzt „Dr. med. dent.“ an Stelle des ausländischen akademischen Grades zu führen.