ERASMUS+ Mobilität für Personal der MedUni Wien
Die MedUni Wien unterstützt ERASMUS Personalmobilität für Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal bei der Teilnahme an Aktivitäten zur beruflichen Fortbildung und Lehre im Ausland.
- Lehraufenthalt an einer Partnerhochschule im Ausland.
Ein Lehraufenthalt ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Hochschuleinrichtung oder Personal aus Unternehmen, an einer Partnerhochschule im Ausland zu lehren. Eine Personalmobilität zu Lehrzwecken ist in jedem Studienfach möglich. - Weiterbildungsaufenthalt an einer Partnerhochschule, in einem Unternehmen oder an einem anderen relevanten Arbeitsplatz im Ausland. Ein Schulungsaufenthalt im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist sowie zur beruflichen und persönlichen Entwicklung des Personals beiträgt. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen.
- Bei einer Phase der Personalmobilität können Lehr- und Schulungsaktivitäten kombiniert werden. Jeder Auslandsaufenthalt zu Lehr- oder Schulungszwecken kann als gemischte Mobilität durchgeführt werden
Personalmobilität zu Lehrzwecken
Als aufnehmende Organisationen kommen Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), die vor Beginn der Mobilitätsmaßnahme ein Interinstitutional ERASMUS Agreement für Lehrendenmobilität mit der MedUni Wien abgeschlossen hat.
Personalmobilität zu Schulungszwecken
Als aufnehmende Organisationen kommen in Betracht: Hochschuleinrichtungen aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit dem Programm assoziierten Drittland mit einer Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE), oder öffentliche oder private Organisationen (Unternehmen, Forschungsinstitute etc.) in EU-Mitgliedstaaten und mit dem Programm assoziierten Drittländern, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Forschung und Innovation als relevanter Arbeitsplatz tätig sind.
Förderbare Aufnahmeländer
Der Hauptschwerpunkt der Mobilitätsaktion im Hochschulbereich liegt laut ERASMUS Programmleitfaden der Europäischen Kommission auf der Unterstützung von Mobilitätsaktivitäten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern (Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei).
Darüber hinaus unterstützt die Aktion die internationale Dimension mit dem Programm assoziierte Drittländer aus der ganzen Welt.
Bewerbungen von MedUni Personal für Mobilitäten in andere Drittländer (ausgenommen USA, Kanada, Australien, sowie andere Hocheinkommensländer) sind demnach bei verbleibender budgetärer Bedeckbarkeit nach Absprache mit International Affairs möglich, eine (teilweise) Bezuschussung muss jedenfalls fallweise überprüft werden.
Die förderfähige Dauer der Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den mit dem Programm assoziierten Ländern muss zwischen 2 Tagen (Mindestdauer laut Programmrichtlinien) und 14 Tagen (maximale Förderdauer durch die MedUni Wien) physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird.
Darüber hinaus kann in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Lehraufenthalt im Ausland im Rahmen der IKV Lehre) die maximale Förderdauer der Mobilität von 60 Tagen laut ERASMUS+ Richtlinien betragen.
Generelle Voraussetzungen:
- Anstellung an der MedUni Wien (mindestens 20 Wochenstunden)
- Keine Fördermöglichkeiten für externe Lehrende sowie bei geringfügiger Anstellung (studentische Hilfskräfte)
Bei Lehraufenthalten:
- Persönlicher Kontakt zu Lehrenden an einer Universität im förderfähigen Ausland
- Einladung zu einem Lehraufenthalt mit einer
- Mindestanzahl von acht Unterrichtsstunden in der Woche, ebenso bei einer kürzeren Aufenthaltsdauer als einer Woche;
- Aliquote Berechnung der Mindestlehrverpflichtung für über ganze Wochen (je sieben Tage) hinausgehende Aufenthalte entsprechend der absolvierten zusätzlichen Tage (Formel: 8 Stunden / 5 Tage x Anzahl zusätzlicher Tage)
Bei Fortbildungsaufenthalten:
- Zusage für ein Job Shadowing an einem relevanten Arbeitsplatz, eine Teilnahme an einem Workshop oder einem anderen Trainingsformat
Der finanzielle Zuschuss für mobile Personen (Lehrende und Personal) berechnet sich grundsätzlich aus pauschalisierten Fördersätzen entsprechend den EU–Programmrichtlinien. Diese Erasmus+ Pauschalbeträge beinhalten Zuschüsse für die Reise und den Aufenthalt (ab der Programmperiode 2021-27 auch Top-ups, z. B. für Green Travel) und sind von den Reisezielen, der Reisedauer bzw. dem Reiseverkehrsmittel abhängig.
Die Unterstützung für mobiles Personal der MedUni Wien erfolgt aus steuerlichen Gründen mittels Abrechnung der Mobilität als Dienstreise gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes (RGV) und Meduni Wien Betriebsvereinbarung für Reisekosten (siehe auch „Allgemeine Richtlinien zur Reisekostenerstattung“) und Erstattung der Reisekosten aus Kostenstellen von International Affairs/der MedUni Wien.
Sollte die Dienstreiseabrechnung nach RGV über das Reisemanagement (Personalmanagement) den Pauschalbetrag der EU-Programmrichtlinien übersteigen, wird die Differenz von der MedUni Wien als Beitrag der Institution zur Mobilität übernommen. Die Abteilung/Organisationseinheit der mobilen Person wird bei der Abrechnung der Mobilität nicht belastet.
* Die Vergabe der EU-Fördermittel für Personalmobilität erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren EU-Budgetmittel auf Basis der Past Performance der MedUni Wien.
- Interessent*innen für Personalmobilität wenden sich bei Einladung zu einem Lehrendenaufenthalt bzw. Möglichkeit zur Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausland an das International Office.
- Anträge sind laufend möglich (bis 6 Wochen vor Antritt der geplanten Mobilität)!
- Einreichung eines Dienstreise-Antrags bei Zuerkennung einer Förderung als ERASMUS Personalmobilität
- Für die Dauer einer Dienstreise ist keine Freistellung erforderlich, eine genehmigte Dienstreise rechtfertigt die dienstliche Abwesenheit.
- Während einer Bildungskarenz ist eine Dienstreise nicht möglich, da eine Karenzierung die Entbindung von den Dienstpflichten zu Folge hat.
- Auf dem Dienstreiseantrag soll unter “4. Erfolgt die Dienstreise im Auftrag einer anderen Innenauftragsnummer bzw. Kostenstelle?” der Hinweis „ERASMUS Personalmobilität“ vermerkt werden.
- Fragen zum Dienstreiseantrag können direkt an die Kolleg:innen vom Reisemanagement gerichtet werden.
- Die Anmeldung zu ERASMUS Personalmobilität erfolgt über das Mobilitätsmanagement-Programm MOBILITY ONLINE.
Nach Erledigung der Online-Bewerbung können die für die Durchführung gemäß den EU-Richtlinien wesentlichen Dokumente heruntergeladen werden.
- Mobility-Agreement (Mobilitätsvereinbarung),
unterzeichnet von der mobilen Person, MedUni Wien International Affairs und der zuständigen Person an der aufnehmenden Einrichtung, - Grant Agreement (Finanzierungsvereinbarung),
unterzeichnet von der mobilen Person sowie dem Vizerektorat für Forschung und Innnovation.
- Mobility-Agreement (Mobilitätsvereinbarung),
Nach erfolgter Dienstreise müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- ERASMUS Aufenthaltsbestätigung:
Upload im Mobilitätsmanagement-Programm Mobility-Online - Participant Survey der EU:
Ein Aufruf zum Ausfüllen dieses Berichts wird nach Mobilitätsende automatisch per E-Mail durch ein Online Tool der EU verschickt. - Reisekostenabrechnung inkl. der relevanten Rechnungen und Belege beim MedUni Wien Reisemanagement. Die Höhe der erstattbaren Reisekosten als Bezuschussung richtet sich nach der RGV (Reisegebührenvorschrift des Bundes) und der Meduni Wien Betriebsvereinbarung für Reisekosten (siehe auch „Allgemeine Richtlinien zur Reisekostenerstattung“).