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ERASMUS Personalmobilität


Erweiterung der Kompetenzen mit ERASMUS

Voneinander zu lernen und Wissen zu teilen ist ein wichtiges Prinzip jeder Hochschule. Über Erasmus-Aufenthalte können nicht nur Fachwissen, sondern auch pädagogische Kompetenzen ausgetauscht werden. Mehr an Erfahrung bedeutet eine Bereicherung und somit Erweiterung des Lehrangebots an Hochschulen. Mit einem Austausch des Universitätspersonals wird zudem die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen gestärkt.
Durch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit können eigene Kompetenzen gestärkt und die Qualität im Allgemeinen gesteigert werden. Die Verbesserung der Sprachkenntnisse kann für weiterführende Kooperationen einen großen Mehrwert darstellen und strategische Zielsetzungen der eigenen Institutionen forciert werden.


Ein  LEHRAUFENTHALT (PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN) ermöglicht es allen Lehrkräften an einer Partnerhochschule, im Ausland zu lehren. 
Ein Lehraufenthalt muss mindestens acht Unterrichtsstunden in der Woche (oder in einem anderen Aufenthaltszeitraum von weniger als einer Woche) umfassen. Wenn die Mobilität länger als eine Woche dauert, sollte die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollständige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollständigen Woche berechnet werden.
Das Personal muss seine physische Mobilitätsaktivität in einem EU-Mitgliedstaat durchführen, wobei es sich weder um das Land der entsendenden Organisation noch um das Wohnsitzland des Personals handeln darf.


Ein SCHULUNGSAUFENTHALT (PERSONALMOBILITÄT ZU AUSBILDUNGSZWECKEN) im Ausland ermöglicht es allen Angehörigen des Personals einer Hochschuleinrichtung, an einer Schulungsaktivität im Ausland teilzunehmen, die für ihre tägliche Arbeit an der Hochschuleinrichtung relevant ist. Die Aktivität kann in Form von Schulungsveranstaltungen (mit Ausnahme von Konferenzen) oder Zeiträumen des Job Shadowing und Hospitationen erfolgen.


Die Dauer der ERASMUS Personal-Mobilität zwischen den EU-Mitgliedstaaten muss laut Programmleitfaden der EU zwischen mindestens 2 und maximal 60 Tagen physischer Mobilität betragen, wobei die Reisezeit nicht mitgerechnet wird. In allen Fällen muss die Mindestanzahl der Tage aufeinanderfolgende Tage umfassen.


ERASMUS Personalmobilität für Hochschullehrkräfte und Verwaltungspersonal an Partnerhochschulen in den EU-Mitgliedsstaaten und den mit dem Programm assoziierten Drittländern wird von der MedUni Wien unterstützt

  • bei Aufenthalten, die 6 Wochen vor Antritt registriert werden,
  • ab dem 1.10.23 im Ausmaß von mindestens 2 Tagen bis 2 Wochen physischer Mobilität, ohne Reisezeit
  • und darüber hinaus in begründeten Ausnahmefällen z.B. IKV Lehre bis zu höchstens zwei Monaten, in Abhängigkeit der budgetären Bedeckbarkeit.

Der finanzielle Zuschuss für mobile Personen (Lehrende und Personal) berechnet sich grundsätzlich aus pauschalisierten Fördersätzen entsprechend den EU–Programmrichtlinien. Diese Erasmus+ Pauschalbeträge beinhalten Zuschüsse für die Reise und den Aufenthalt (ab der Programmperiode 2021-27 auch Top-ups, z. B. für Green Travel) und sind von den Reisezielen, der Reisedauer bzw. dem Reiseverkehrsmittel abhängig.

Die Unterstützung für mobiles Personal der MedUni Wien erfolgt mittels Abrechnung der Mobilität als Dienstreise gemäß Reisegebührenvorschrift des Bundes (RGV) über die Abteilung Personal und Personalentwicklung.

Sollte die Dienstreiseabrechnung nach RGV den Pauschalbetrag der EU-Programmrichtlinien übersteigen, wird die Differenz von der MedUni Wien als Beitrag der Institution zur Mobilität übernommen.

  • Interessent*innen für Personalmobilität wenden sich zuerst an das International Office.
  • Anträge sind laufend möglich (bis 6 Wochen vor Antritt der geplanten Mobilität)! 
  • Bei Zuerkennung einer Förderung der Personalmobilität aus EU-Mitteln* durch das International Office werden die Interessenten aufgefordert, über die Abteilung Personal und Personalentwicklung einen Dienstreise-Antrag einzureichen.
    • Für die Dauer einer Dienstreise ist keine Freistellung erforderlich, eine genehmigte Dienstreise rechtfertigt die dienstliche Abwesenheit.

    • Während einer Bildungskarenz ist eine Dienstreise nicht möglich, da eine Karenzierung die Entbindung von den Dienstpflichten zu Folge hat.

  • Die Anmeldung zu ERASMUS Personalmobilität erfolgt über das Mobilitätsmanagement-Programm MOBILITY ONLINE.
    Wenn Sie einen Account angelegt haben, können Sie die für die Durchführung gemäß den EU-Richtlinien wesentlichen Dokumente herunterladen und mit den erforderlichen Unterschriften vor und nach erfolgtem Aufenthalt auch wieder uploaden. 
    Bitte wenden Sie sich für den Zugang zu Mobility Online im Vorfeld der geplanten Mobilität an das International Office.
     
    • Mobiliy-Agreement (Mobilitätsvereinbarung), 
      unterzeichnet von der mobilen Person, dem ERASMUS-Koordinator der MedUni Wien und der zuständigen Person an der aufnehmenden Einrichtung,
    • Grant Agreement (Finanzierungsvereinbarung), 
      unterzeichnet von der mobilen Person sowie dem Vizerektorat für Forschung und Innnovation. 
    • Aufenthaltsbestätigung
    • Nach erfolgter Dienstreise ist von der / dem Bediensteten eine Reiserechnung zu legen, die nach den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955 (RGV) idgF. unter Verwendung eines Reiserechnungsformulares der Abteilung Personal und Personalentwicklung erfolgt. Die Reiserechnung ist ausgefüllt unter Anschluss der Originalgenehmigung sowie der erforderlichen Originalbelege im Dienstweg einzubringen. Bitte beachten Sie, dass das Reisedatum des genehmigten Antrages mit dem Reisedatum der Abrechnung genau übereinstimmt.Die Reisegebühren werden von der Abteilung Personal und Personalentwicklung nach Mobilitätsende bei Vorlage der notwendigen Belege in der Abteilung Personal und Personalentwicklung berechnet. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach der RGV (Reisegebührenvorschrift des Bundes). Übersteigt jedoch die Dienstreiserechnung die maximal von der EU festgesetzten Höchstgrenzen der Reise- und Aufenthaltskosten, erfolgt eine Aufstockung aus Budgetmitteln der MedUni Wien zur Abdeckung der Dienstreisrechnung:
  • Die Berechnungsgrundlage für die Förderung aus EU-Mitteln finden Sie hier!
  • Für eine Bezuschussung der Kosten sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
    • Reisekostenbelege gemäß RGV (Reisegebührenvorschrift des Bundes):
      einzureichen in der Abteilung Personal und Personalentwicklung.
    • eine Aufenthaltsbestätigung:
      Upload im Mobilitätsmanagement-Programm Mobility-Online!
    • ein Participant Survey der EU:
      Ein Aufruf zum Ausfüllen dieses Berichts wird nach Mobilitätsende automatisch per E-Mail durch ein Online Tool der EU verschickt.

* Die Vergabe der EU-Fördermittel für Personalmobilität erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren EU-Budgetmittel auf Basis der Past Performance der MedUni Wien.

 

 

Erasmus+ fördert Lehraufenthalte an europäischen Partnerhochschulen sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von HochschulmitarbeiterInnen an europäischen Hochschulen im Ausmaß von mindestens 2 Tagen und maximal 2 Monaten pro Aufenthalt.
Um im Rahmen des ERASMUS-Programms an Personalmobilität teilnehmen zu können, müssen im Vorfeld bereits Kontakte zur präferierten Abteilung einer aufnehmenden Einrichtung bestehen. Erst nachdem eine Bestätigung durch diese erfolgt ist, kann der Antrag für Personalmobilität im International Office zur weiteren Bearbeitung eingereicht werden:

 

  • Meldung an das International Office der MedUni Wien durch die Kliniksekretariate:
    Die Kliniksekretariate leiten formlos per Mail folgende Informationen an das International Office der MedUni Wien, internationaloffice@muv.ac.at  weiter, um die Anmeldung im International Office zu veranlassen:
  • Anmeldung zur Berufshaftpflicht durch die Kliniksekretariate:
    Die Kliniksekretariate leiten formlos per Mail folgende Informationen an die Stabsstelle Vorfallsabwicklung und Prävention, post_akh_avp@akhwien.at, der Ärztlichen Direktion weiter, um die Anmeldung zur Berufshaftpflicht zu veranlassen:
    • Anfordernde Klinik
    • Name des Teilnehmers
    • Geburtsdatum
    • Kategorie der Beschäftigung
    • geplanter Beschäftigungszeitraum
       
  • Gesundheitsbestätigung zur Vorlage bei den Kliniksekretariaten:
    • Es ist eine Gesundheitsbestätigung erforderlich. Formular:
      Immunitätsnachweis
    • Für einen Besuch oder eine Tätigkeit im Operationsbereich, chirurgischen Stationen,Intensivstationen oder Kinderklinik ist zusätzlich ein MRSA-Screening (Nase) erforderlich. Der Befund muss innerhalb eines Monats vor Antritt des Besuches oder der Tätigkeit gemacht worden sein.
    • Für bestimmte Bereiche können nach Maßgabe der Bereichsleitung zusätzliche Gesundheitsbestätigungen wie z.B. Tuberkulose-Lungenröntgen erforderlich sein.

International Office for Student & Staff Affairs

BT88, Ebene4, Gang 900, Zi 904,
Spitalgasse 23
1090 Wien

Hofrat Dr. Human Salemi
ERASMUS Institutional Coordinator

T: +43 (0)1 40160-25235
internationaloffice@meduniwien.ac.at

Anwesend mittwochs & donnerstags!