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Nr39 Dermatologie, Kennzahl: 768/24

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Dermatologie mit der Kennzahl: 768/24, voraussichtlich ab 2. Jänner 2025 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden mit einem:einer Fachärzt:in zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 7.243,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre im Fach Haut- und Geschlechtskrankheiten an.

Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 6 Jahren.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium mit facheinschlägigem Doktorat. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Fachärzt:in für Dermatologie, Haut-und Geschlechtskrankheiten, Qualifikation in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-Bürger:innen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Ausgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit für das in Frage kommende Fach. Erfahrung, Mitwirkung bei wissenschaftlichen Projekten und dokumentierten wissenschaftlichen Arbeiten und Publikationen. Teilnahme an einem PhD – Programm der Medizinischen Universität Wien. Vorerfahrung auf dem Gebiet der Hepatologie. Vertiefte Kenntnis auf dem Gebiet der entzündlichen, infektiösen und sexuell übertragbaren Hauterkrankungen. Vertiefte Erfahrung auf dem Gebiet von Allergie und HIV. Auslandsaufenthalt. Auszeichnungen im Bereich der infektiologischen Forschung, Vorträge bei internationalen/nationalen wissenschaftlichen Kongressen, praktische Erfahrung und Mitarbeit in der Durchführung von klinischen Studien. Nachgewiesene Lehre im Curriculum Humanmedizin der Medizinischen Universität Wien. Nachgewiesene Erfahrung auf dem Gebiet der Dermatologie, sodass der:die Kandidat:in sofort in dem klinischen und wissenschaftlichen Betrieb aufgenommen werden kann.

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen und laden daher besonders dazu ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der MedUni Wien. Informationen finden Sie unter
https://br-ap.meduniwien.ac.at/en/ueber-uns/behindertenvertrauenspersonen/.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, bestehend aus Lebenslauf, Anschreiben und gegebenenfalls Zeugnisse und Zertifikate als Nachweis der gewünschten Qualifikationen. Bei reglementierten Berufen legen Sie bitte auch einen Nachweis der Berufsberechtigung bei.
Geben Sie die Kennzahl: 768/24 im Betreff an und senden Sie die Unterlagen bis zum 16. Oktober 2024 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiter:in eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten vom:von der Bewerber:in selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.