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Nr10 Klinische Pharmakologie, Kennzahl: 1952/21

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Klinische Pharmakologie mit der Kennzahl: 1952/21, voraussichtlich ab 12. April 2021 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 20 Wochenstunden mit einer Stationsärztin / einem Stationsarzt zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 3.007,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell durch sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Das Arbeitsverhältnis ist befristet bis 11. April 2022.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes Medizinstudium. Befugnis zur selbständigen Ausübung des ärztlichen Berufes als Ärztin / Arzt für Allgemeinmedizin. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Erwünscht sind Vorerfahrungen im Bereich klinischer Studien sowie Interesse an wissenschaftlichen Arbeiten.

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 1952/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 1952/21 bis 31. März 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eines Gesundheitsberufs an der Medizinischen Universität Wien im gesamten klinischen Bereich ein Impf- und Immunitätsnachweis Voraussetzung ist. Der medizinische Impf- oder Immunitätsnachweis erfolgt ausschließlich durch die Verwendung des folgenden Formulars: https://www.meduniwien.ac.at/web/fileadmin/content/serviceeinrichtungen/personalabteilung/stellenausschreibungen/bewerbungsformulare/Impf-_und_Immunitaetsnachweis.pdf. Wir weisen darauf hin, dass anfallende Kosten von der Bewerberin / vom Bewerber selbst zu tragen sind.

Im Einzelfall können weitere Nachweise, wie z.B. ein Lungenröntgen oder ein medizinisches Eignungsschreiben, zusätzlich zum Impf- und Immunitätsnachweis eingefordert werden.