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Nr10 Pathologie, Kennzahl: 975/22

An der Medizinischen Universität Wien ist am Klinischen Institut für Pathologie mit der Kennzahl: 975/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Laborassistentin / Laborassistenten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 12. April 2022 (befristet bis 31. Dezember 2022 mit der Option auf Verlängerung seitens des Dienstgebers) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.082,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Präanalytik, wie z.B. die Probenübernahme und Kontrolle der Patient*innenidentifikation. Postanalytik, wie z.B. die Versorgung von Gewebeproben und Dokumentationsaufgaben. Betriebsbezogene Basisaufgaben, wie z.B. Evidenzhaltung von Reagenzien und Verbrauchsartikel und Chargendokumentation.

Anstellungserfordernisse: Zeugnis über die Ausbildung zur Laborassistenz, Österreichische/r Staatsbürger*in oder EU-Bürger*in. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-Bürger*innen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Qualifikationen: Ausbildung zur Laborassistenz.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 975/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 975/22 bis 30. März 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.