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Nr12 Pathobiochemie und Genetik, Kennzahl: 1407/22

An der Medizinischen Universität Wien ist am Zentrum für Pathobiochemie und Genetik / Institut für Medizinische Chemie und Pathobiochemie mit der Kennzahl: 1407/22 eine Ersatzkraftstelle einer / eines halbbeschäftigten Laborantin / Laboranten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIb) voraussichtlich mit 19. April 2022 (befristet bis 31. März 2024, danach Option auf Verlängerung und Erhöhung auf 40 Wochenstunden) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.041,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Routinemäßige Kontrolle von Geräten, Herstellung und Entsorgung von Reagenzien, Bereitstellung von Reinstmaterial, Vorbereitung und Reinigung von Arbeitsflächen. Dokumentation im Bereich Arbeitssicherheit, Bereitschaft zur Übernahme von Beauftragungen, Reinigung von Laborgeschirr und Laborwäsche, Verwaltung des Bestellwesens, Mithilfe im Unterrichtsbetrieb.

Anstellungserfordernisse: Einschlägige Ausbildung oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung in der Herstellung und Sterilisation von Medien, Erfahrung in der Wartung von Laborgeräten, EDV-Kenntnisse.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 1407/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 1407/22 bis 13. April 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.