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Nr14 Krebsforschung, Kennzahl: 2348/22

An der Medizinischen Universität Wien ist am Zentrum für Krebsforschung mit der Kennzahl: 2348/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 2. Mai 2022 (befristet auf die Dauer von 1 Jahr mit der Option auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.210,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Administration und Verwaltungstätigkeit für das Leitungssekretariat, Administration der Personalangelegenheiten und Forschungsprojekte, Veranstaltungsmanagement, Bestellungen, Kontakt mit Firmen.

Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisse, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Fähigkeit zu genauem selbstständigen Arbeiten, sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Lernbereitschaft.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 2348/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 2348/22 bis 27. April 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.