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Nr21 Neurologie, Kennzahl: 3479/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurologie / Abteilung für Neuropathologie und Neurochemie mit der Kennzahl: 3479/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Technischen Assistentin / Technischen Assistenten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 27. Juni 2022 (befristet auf die Dauer von 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.210,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Technische Assistentin / Technischer Assistent – Laborassistenz mit Probenversorgung und Administration, Aufarbeitung des eingesendeten Materials, Präparation von Leukozyten, telefonischen Auskünften, Vorratshaltung, allgemeinen Labortätigkeiten, Neuroimmunologische und neurochemische Techniken.

Anstellungserfordernisse: Diplom für Laborassistenz.

Gewünschte Qualifikationen: Erfahrung mit Probenadministration, Kenntnisse in der Aufarbeitung von Proben für neurochemische Spezialuntersuchung, Labortätigkeiten, Genauigkeit und Teamfähigkeit.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 3479/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 3479/22 bis 15. Juni 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.