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Nr24 Innere Medizin III, Kennzahl: 4143/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Innere Medizin III mit der Kennzahl: 4143/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Amtsgehilfin / Amtsgehilfen (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe I) voraussichtlich mit 18. Juli 2022 (befristet bis 30 Juni 2023) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.828,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Zu den Hauptaufgaben zählen die Archivierung, Dokumentation und Ausreihungstätigkeiten von PatientInnenakten. Weiters die Anforderung und Bearbeitung von Krankengeschichten, Kopieren und Scannen von patientInnenbezogenen Schriftstücken und Befunden. Die Bearbeitung von Versicherungsanfragen, Telefonkommunikation und die Betreuung der KB-Anlage.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.

Gewünschte Qualifikationen: Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, körperlich fit bedingt durch das Ein- und Aussortieren der Krankengeschichten, Genauigkeit und Verlässlichkeit.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 4143/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 4143/22 bis 6. Juli 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.