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Nr27 Bibliothek, Kennzahl: 4742/21

An der Medizinischen Universität Wien ist in der Organisationseinheit mit spezieller Servicefunktion / Bibliothek mit der Kennzahl: 4742/21 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Mitarbeiterin / Mitarbeiters Plagiatsprüfung (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 14. September 2021 (befristet bis 13. September 2022 mit der Option auf Verlängerung bzw. unbefristetem Arbeitsverhältnis) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.147,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Aufgabengebiet: Plagiatsprüfung aller Hochschulschriften der Medizinischen Universität Wien (Diplomarbeiten, Dissertationen, Masterarbeiten); elektronische Prüfung und Autopsie an Hand des Ergebnisses; Erstellung eines normierten Plagiatsprüfungsberichts.

Anstellungserfordernisse: Matura (vorzugsweise HTL) oder gleichzuhaltende Qualifikation.

Gewünschte Qualifikationen: Hervorragende MS Office-Kenntnisse; Englisch und Deutsch in Wort und Schrift; Kenntnisse im Bereich Prozess- und Projektmanagement; Fähigkeit zu sorgfältigem und genauem Handeln; Teamfähigkeit.

Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 4742/21

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 4742/21 bis 28. Juli 2021 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.