An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie mit der Kennzahl: 5032/22 eine Stelle einer / eines vollbeschäftigten Kanzleibediensteten (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIa) voraussichtlich mit 1. September 2022 (befristet bis 30. Juni 2023) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.955, -- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Leitstellenmitarbeiter:in im administrativen Bereich (Schalter). Administration der Patient:innendaten, Erfassen und Verwalten von Patient:innen- und Untersuchungsdaten und –Unterlagen. Anlegen von Patient:innenakten, terminvergabe, Patient:innen- und Telefonkommunikation, Archivierungsarbeiten, Scan-, Fax- und Kopierarbeiten.
Anstellungserfordernisse: Abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung.
Gewünschte Qualifikationen: Sehr gute EDV-Kenntnisse, Genauigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, Kommunikationsfähigkeit sowie soziale Kompetenzen, Englischkenntnisse von Vorteil.
Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 5032/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5032/22 bis 3. August 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.