An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde mit der Kennzahl: 5198/22 eine Stelle einer / eines halbbeschäftigten Sekretärin / Sekretärs (gemäß Kollektivvertrag – Verwendungsgruppe IIIa) voraussichtlich mit 22. August 2022 (auf unbestimmte Zeit) zu besetzen.
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 1.105,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.
Aufgabengebiet: Administrative Tätigkeiten im Qualitäts- und Risikomanagement sowie Kinderschutz, Berichtswesen, strategische Planung und Abwicklung von Investitionen.
Anstellungserfordernisse: Matura oder gleichzuhaltende Qualifikation.
Gewünschte Qualifikationen: Ausgezeichnete EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Power Point), Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Organisationstalent, Fähigkeit zu genauem und selbstständigen Arbeiten, sehr gute und fachadäquate Ausdrucksweise für schriftliche Korrespondenz und mündliche Auskunft, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Stressresistenz.
Bei gleicher Qualifikation wird die Einstellung von Bewerbern/innen mit Erwerbsminderung gefördert.
Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.
Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.
Kennzahl: 5198/22
Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5198/22 bis 10. August 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/
Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.