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Nr29 Neurologie, Kennzahl: 5189/22

An der Medizinischen Universität Wien ist an der Universitätsklinik für Neurologie mit der Kennzahl: 5189/22, voraussichtlich ab 22. August 2022 eine Stelle mit einem Beschäftigungsausmaß von 30 Wochenstunden mit einer Assistentin / einem Assistenten (postgraduate) zu besetzen.

Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit Euro 2.294,-- brutto (14x jährlich) und kann sich eventuell auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltsbestandteile erhöhen.

Als eines der führenden universitären Zentren in Europa bieten wir spezielle Nachwuchsförderung in wissenschaftlicher Forschung und Lehre an.

Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf von 1 Jahr.

Anstellungserfordernisse: Abgeschlossenes (Diplom) Studium der Humanmedizin, Teilnahme am PhD-Programm der Medizinischen Universität Wien. Bereitschaft zur Mitwirkung in Forschung und Lehre. Die fremdenrechtlichen Anstellungserfordernisse bei Nicht-EU-BürgerInnen müssen gewährleistet sein.

Gewünschte Zusatzqualifikationen: Besonderes Interesse für Kopfschmerzforschung.

Die Medizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Die Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen.

Information regarding the General Data Protection Regulation is available at
www.meduniwien.ac.at/datenschutz/bewerbungen_en.

Kennzahl: 5189/22

Ihre aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte mit der Kennzahl: 5189/22 bis 10. August 2022 an:
bewerbungen@meduniwien.ac.at
oder postalisch an:
Medizinische Universität Wien
Abteilung Personal und Personalentwicklung
1090 Wien, Spitalgasse 23
https://www.meduniwien.ac.at/web/karriere/stellenausschreibungen/

Wir weisen darauf hin, dass für die Aufnahme als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Medizinischen Universität Wien der Nachweis einer Impfung gegen Covid-19 Voraussetzung ist.